Aktualisiert am 29. Juli, 2024
Dieser Beitrag geht auf diverse Visum Angelegenheiten für Thailand, die in den bisherigen Beiträgen noch nicht ausführlich beschrieben wurden, ein. Zum einen die 90 Tage Meldung für Thailand, dem Visarun für ein neues Visum, das Re-Entry Permit, den Übertrag des Visums vom alten zum neuen Reisepass und das Non Immigrant O Visa für Ehegatten, wenn beide Ausländer sind.
Beiträge zum Thema: Visum für Thailand
- Welches Visum für Thailand passt zu mir?
Eine Einführung aller relevanten Visa für Thailand, nebst 90 Tage Meldung und Re-Entry - Diverse Visa Angelegenheiten für Thailand
Spezialfälle beim Non Immigrant Visum, speziell auch für Ehepaare - Die alljährliche Visumverlängerung
Details zur Visumverlängerung - Bürokratie in Thailand, ein schöner Erfahrungsbericht
Erlebtes zum Non Immigrant Visum und Führerschein in Thailand - Non Immigrant Visum Thailand und Deutsche Botschaft Bangkok
Erfahrungsbericht über das Certificate of Income beim Non Immigrant Visum - Long Term Resident Visum – Same Same but different
Pro und Contra zum LTR Visum und einige Voraussetzungen - Elite, jetzt Privilege – das Chinesen Visum für Thailand
Ein Goldenes oder Bleiernes Visum für Thailand
Überwintern Sie bei uns, auf Baan Metawi, am Golf von Thailand ist dies Teil unserer Serviceleistungen inklusive detailierte Beratung und Hilfe für entsprechende Angelegenheiten beim Viusm. Wir beraten Sie nach bestem Wissen, helfen Ihnen beim Ausfüllen bzw. Beibringen von erforderlichen Dokumenten und begleiten Sie zur örtlichen Immigrationsbehörde, um unter anderem auch einen 1 Jahres Aufenthaltsstempel für Thailand in Ihren Reisepass zu bekommen, oder das Visum in einen neuen Reisepass übertragen werden soll, oder auch nur für ein Re-Entry Permit, etc. Gerade wenn Sie das erste Mal länger in Thailand sind, wird Ihnen dieser Service vieles erleichtern. Zudem sind eventuell nachfolgende Beiträge interessant für Sie:
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Matt Abold heißt der Bub und lebt seit 2009 auf Baan Metawi, in Chumphon, Thailand. Er schreibt übers Auswandern und Überwintern und sozial- und wirtschaftspolitische Themen mit Bezug zu Thailand.
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Visum kann nur noch online beantragt werden
Die Beantragung Ihres Visums für Thailand ist seit Nov. 2021 nur online möglich – siehe Schaubild:
Kontaktblatt – Botschaftswebseiten:
Botschaften der DACH Länder in Bangkok
Thailändische Botschaften in den DACH Länder
Gut zu wissen
Wenn Sie visafrei bzw. mit einem Touristenvisum nach Thailand einreisen, können Sie dieses Visum grundsätzlich nicht in ein Non Immigrant Visum umtauschen. Sie müssen ein Non Immigrant Visum in Ihrem Heimatland, wo Sie gemeldet sind, beantragen. Es gibt allerdings eine Ausnahme, siehe nächsten Absatz.
Es ist zwar grundsätzlich nur möglich ein Non Immigrant Visa O – Retirement bei thailändischen Botschaften und Konsulaten im Ausland zu beantragen, jedoch gibt es die Möglichkeit dazu auch im Hauptquartier der thailändischen Immigrationsbehörde in Bangkok. Hierfür benötigen Sie das Formular TM 86 (Touristenvisum) bzw. TM 87 (visafreie Einreise) und müssen einige Anforderungen erfüllen, siehe hierzu auch ein PDF der Immigrationsbehörde. Wichtig hierbei, Sie müssen mindestens noch 15 Tage Aufenthaltsberechtigung in Thailand haben. Sehr wichtig hierbei: Die erstmalige Verlängerung dieses Visums um ein Jahr kann nur von dieser Immigrationsbehörde in Bangkok gemacht werden. Erst mit der nächsten Verlängerung um ein Jahr können Sie dies bei jeder Immigrationsbehörde – also auch in Ihrer Heimatprovinz – machen.
Mit Einführung der E-Visa entfällt der Eintrag des Visums im Reisepass. Stellen Sie daher bei der Einreise unbedingt sicher, dass Sie dem Zöllner das ausgedruckte E-Visa geben. Falls Sie dies nicht tun, muss der Zöllner natürlich davon ausgehen, dass Sie kein Visum haben und gibt Ihnen daher nur 60 Tage. Dies ist auch vor Ort nicht mehr heilbar. Einzige Möglichkeit, Sie reisen aus Thailand aus und bei der Wiedereinreise zeigen Sie dem Zöllner das E-Visa. Mittlerweile kenne ich 2 Personen, denen dies passiert ist.
Aus dem gleichen oben genannten Grund ist es wichtig, dass Sie den Ausdruck für das Onlinevisum bzw. die E-Mail dazu beim Übertrag in einen neuen Pass oder auch für die Verlängerung Ihres Visums immer dabei haben! Sie benötigen also unter Umständen diese E-Mail viele Jahre lang!
Non Immigrant Visa für Ehepaare in Thailand
Meine Frau vermietet auf unserem Anwesen, Baan Metawi, auch Wohnungen für europäische Überwinterer und Auswanderer. Hierbei kamen öfters mal Fragen bezüglich der diversen Non Immigrant Visa bei Ehepartnern auf. Insbesondere, wenn keiner der beiden thailändischer Staatsbürger ist. Und der Sonderfall, wenn einer der beiden noch nicht 50 Jahre alt ist. Hier Selbsterlebtes: Bürokratie in Thailand, ein schöner Erfahrungsbericht.
Voraussetzung für ein Non Immigrant Visa mit der Unterkategorie O7 – beide sind Ausländer und verwandt bzw. verheiratet – ist allerdings, dass eine standesamtliche Heirat vorliegen muss. Zur Aufheiterung empfehle ich Ihnen hierzu den Beitrag: Scheidung in Thailand und Deutschland: Ein Vergleich. Die meisten thailändischen Ehepaare bezeichnen sich als verheiratet, obwohl sie nicht standesamtlich getraut sind.
Wo finden Sie das Rechtliche hierzu?
Auf der Seite des thailändischen Außenministeriums unter Visa Extension: klicken Sie hier. Relevant hierbei sind die Punkte 20 (in the case of being a family member of an alien permitted a temporary stay in the Kingdom) und 22 (in the case of retirement).
Vorgehensweise bei Non Immigrant Visa für Thailand für Ehepaare
Ist erst einer von Ihnen über 50 Jahre alt, ist dieser auch der Hauptantragsteller. Wichtig: Das Non Immigrant Visa O – Retirement (dieses Non Immigrant Visum trägt im Visaverzeichnis die Unterkategorie: O2) ist grundsätzlich nur für Ausländer, die über 50 Jahre sind, beantragbar. Sind Sie beide schon über 50 Jahre, dann ist es ohnehin egal. Nach Prüfung der Unterlagen bekommen beide nun das Non Immigrant Visum O, wobei einer davon das O2 und der andere das O7! Dies, obwohl ein Ehepartner noch keine 50 Jahre alt ist. Sind beide unter 50, geht es überhaupt nicht! Vergessen Sie auf gar keinen Fall Ihre original Heiratsurkunde, wenn Sie nach Thailand fliegen, warum?
Das richtig tolle dabei, wenn Sie ein Jahresvisum ohne Ausreisepflicht später in Thailand haben wollen, dann benötigen Sie dafür die berühmten 800.000 Baht auf ein Konto auf Ihrem (kein Gemeinschaftskonto!) Namen lautend, bei einer thailändischen Bank. Es geht natürlich auch die 65.000 Baht Variante (Achtung Steuerpflicht Thailand!) mit monatlichem Einkommen, wie z.B. eine Rente. Allerdings bei standesamtlich verheirateten Ehepartnern ist nicht der doppelte Betrag erforderlich, sondern es muss nur einmal die 800.000 Baht auf einem Bankkonto nachgewiesen werden.
Für die Verlängerung nach 3 Monaten hier in Chumphon für das Jahresvisum ist es ausreichend, dass nur einer der standesamtlich verheirateten Ehepartner die 800.000 Baht nachweist. Allerdings muss dazu die Heiratsurkunde übersetzt werden (ein Übersetzungsbüro muss von der Liste der anerkannten Dolmetscher bei der Deutschen Botschaft Bangkok, hier klicken gewählt werden). Die Übersetzung kann online, auch von Deutschland aus in Auftrag geben werden. Diese Übersetzung muss dann mit der Originalheiratsurkunde bei der Deutschen Botschaft in Bangkok zur Beglaubigung vorgelegt werden. Ein Bevollmächtigter kann dies auch machen.
Kleiner Unterschied bei den Ehepartnern
Für jede Verlängerung des Aufenthaltes in Thailand ist das Formblatt TM7 auszufüllen. Der Ehepartner, der die 800.000 Baht nachweist, schreibt in die Begründung, warum er den Aufenthalt verlängern möchte: „for retirement purpose“. Dies entspricht dann dem Non Immigrant Visum mit der Unterkategorie: O2 im Visaverzeichnis. Der andere Ehepartner, der die 800.000 Baht nicht nachweist, schreibt in das Formular: „to follow my spouse“. Dies entspricht dann dem Non Immigrant Visum mit der Unterkategorie: O7 im Visaverzeichnis. Danach bekommen beide die Verlängerung um 1 Jahr und bei der nächsten Verlängerung müssen Sie natürlich wieder die beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde vorlegen. Daher alle Blätter dazu kopieren und verlangen Sie bei der Immigration immer das Original zurück. Andernfalls müssen Sie jedes Jahr zur Deutschen Botschaft nach Bangkok zwecks Beglaubigung!
Wichtig!
Für die Langzeit Verlängerung des Non Immigrant Visums in Thailand mittels 800.000 Baht will die Immigrationsbehörde in Chumphon nicht nur sehen (mit den erforderlichen Banknachweisen), ob das Geld mindestens 3 Monate auf dem Konto (erstmalig 2 Monate) vor der Visumverlängerung war, sondern mittels 1-jährigem Kontoauszug auch, ob die Kriterien des Außenministeriums hinsichtlich unterjährigen Geldverfügungen eingehalten wurden. Klicken Sie hier, und dann auf den Punkt: „Visa Extension – In case of retirement“. Es kann erst 3 Monaten nach der Visumverlängerung soviel abgehoben werden, das minimum 400.000 Baht auf dem Konto bleiben. Bei einem Sparbuch (Fixed Deposit Account) entfällt dies, insofern auf dem Sparbuch klar ersichtlich ist, dass unterjährig von Monat 3 bis 9 der Visumslaufzeit, immer mindestens 400.000 Baht vorhanden waren!
Berichten von Lesern dieses Blogs zufolge, verlangt die Immigrationsbehörde in Pattaya 3 Monate nach der Visumverlängerung einen Nachweis, dass 800.000 Baht weiterhin auf dem Konto liegen. Sie sehen, andere Provinzen, andere Sitten 😉
Tipp:
Sollten Sie ohnehin von der Botschaft eine Beglaubigung für Ihre ins Thailändisch übersetzte Kopie Ihrer Heiratsurkunde benötigen, warum dann nicht auch gleich noch Ihren Führerschein übersetzen und diese Übersetzung in einem Aufwasch bei der Botschaft auch noch beglaubigen lassen? Hierbei müssen Sie dann nur einmal einen Termin bei der Botschaft machen und selbst hingehen bzw. Sie schicken einen Bevollmächtigten. Näheres dazu finden Sie im Beitrag: Der thailändische Führerschein, aber auch für den deutschen gibt es einen Beitrag: Verwaltungsscherzchen Führerschein – Erlebte Geschichten.
Bei den Gebühren allerdings, z.B. Verlängerung, Re-Entry Permit oder auch beim Visarun wird pro Person gerechnet und nicht pro Ehepaar. Bezüglich Geld und Geldgeschäfte empfehle ich Ihnen diese Beiträge:
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- Bankkonto + Kontoeröffnung als Ausländer in Thailand
- Bangkok Bank, die etwas sonderbare Bank
- Bangkok Bank Mobile Banking – Erfahrungsbericht
- Kohle, Zaster, Schotter und wieviel?
- Geldwechseln, aber richtig
- Bank, Rente und Steuern im Ausland, nicht unwichtig fürs Auswandern
- Die Abmeldebescheinigung – wichtig fürs erfolgreiche Auswandern nach Thailand
Geht auch bei der Einkommensoption
Wollen Sie die Verlängerung lieber über die zurzeit monatlichen 65.000 Baht Mindesteinkommen machen, dann muss nur einer diese Summe nachweisen und der andere Ehepartner bekommt dann auch das Jahresvisum.
Die Deutsche Botschaft stellt diesen „Certificate of Income“ Bescheid nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) aus. Nachdem der Pass und zum Beispiel der Rentenbescheid vorgezeigt wurde, dauert die Ausstellung nur einige Minuten. Folgendes steht dabei in diesem Dokument (Stand 02/2022):
Certificate
Deutsche Botschaft Bangkok
for the Royal Thai Immigration and Revenue Authorities
This is to certify from the documentation seen at this Embassy, that the German citizen
Mr / Mrs XXX
Date of birth: xxx
Holder of German Passport No. xxx
Date of expiry: xxx
is receiving monthly annuity payments from Germany totalling EUR xxx. The equivalent amount in Thai currency is THB xxx, subject to fluctuation at the current rate of exchange.
Bangkok, date, stamp and signature
Aktuelle Entwicklung 2024
Die Diskussionsforen Ende 2023 liefen heiß und seit 1. Januar 2024 sind Auslandseinkünfte aus Sicht von Thailand – mit der Überweisung nach Thailand – ganz egal in welchem Jahr die Einkünfte nach 2024 anfallen, steuerpflichtig. Siehe hierzu: Steuern, die die Gemüter in Thailand erhitzen
Genau dies ist auch der Grund, dass ich schon immer die 800.000 Baht Vermögens Variante für das Non Immigrant Visum besser empfand als die Variante mit den 65.000 Baht monatlicher Renteneinkünften. Da Thailand laut dem DBA Deutschland Thailand das Besteuerungsrecht für die Rente hat, wird Thailand ab 1.1.2024 Steuern auf dieses Renteneinkommen erheben. Bei der 800.000 Baht Variante handelt es sich aber um Vermögen und eine Vermögensteuer wird in Thailand im Moment nicht diskutiert. Wenn Sie also nach Thailand auswandern wollen, sollten Sie darauf achten, dass Sie im ersten Jahr, weniger als 180 Tag in Thailand verbringen, dann dürften auch sämtliche Gelder, welche Sie im besagten Jahr nach Thailand überweisen, in Thailand weiterhin steuerfrei bleiben!
90 Tage Meldung Thailand
Tipp
Die 90 Tage Meldung hat nichts mit Ihrem Visum zu tun! Bestenfalls können Sie es eventuell 1 Mal pro Jahr zeitlich kombinieren. Die Meldung kann frühestens 15 Tage vor und spätestens 7 Tage nach 90 Tage Aufenthalt in Thailand gemacht werden.
Das Beitragsbild zeigt eine Erinnerung für die nächste 90 Tage Meldung für Thailand, nachdem ich binnen 5 Minuten diese 90 Tage Meldung bei unserer lokalen Immigrationsbehörde in Chumphon gemacht habe. Hätte auch ein Vertreter machen können, dem ich meinen Reisepass geben hätte müssen oder natürlich auch online. Anders als in Deutschland ist die Digitalisierung schon längst im thailändischen Staatsapparat angekommen. Selbst 5G wird bei der thailändischen Polizei für Online Kriminalität eingesetzt. Wir debattieren noch darüber, aus welchem Land wir die zukünftige zweitklassige 5G Ausrüstung kaufen sollen, da die erstklassige aus dem bösen China kommt.
Tipp
Jede Ankunft aus dem Ausland (Land/Wasser/Luft) zählt als Beginn der 90 Tage Frist, dies gilt auch für einen Visarun!
📌 Passend hierzu, klicken Sie hier:
Da ich mich ohnehin nach unserer Bangkok Tour, siehe Beitrag: Chatuchak Wochenendmarkt, ein Sammelsurium von allem, nach einer Fahrradtour sehnte, verband ich beides. Als kleine Aufgabe am Abend zuvor musste ich noch das Formblatt TM47, klicken Sie hier für eine PDF Datei, für die 90 Tage Meldung ausfüllen und eine Passkopie anfertigen.
Für die meisten Visa ist nach 90 Tage eine Ausreise aus Thailand verpflichtend
Eigentlich hat diese Meldung für jeden Ausländer, der sich länger als 90 Tage in Thailand aufhält, nichts mit den jeweiligen Visa zu tun. Trotzdem muss es bei der Immigrationsbehörde Ihres Aufenthaltsortes in Thailand abgegeben bzw. online gemacht werden. Thailändische Behörden möchten jeweils nach 90 Tagen wissen, wo Sie sich gewöhnlich aufhalten. Bei den Touristenvisa war dies bisher nicht erforderlich, da es keines gab, bei dem Sie sich länger als 90 Tage in Thailand aufhalten konnten. Sie mussten nach max. 3-monatigem Aufenthalt, inklusive der einmal möglichen 30 Tage Verlängerung bei einer Immigrationsbehörde (kostet 1.900 Baht), das Land für einen Visarun verlassen. Die Erklärung zum Visarun finden Sie im Beitrag: Welches Visum für Thailand passt zu mir?
Die Sinnhaftigkeit ist durchaus gegeben. Insbesondere, wenn man sich die hohe Anzahl von Ausländern anschaut, die in Thailand kriminell auffällig werden. Schnell können thailändische Behörden diese Ausländer ausfindig machen. Die 90 Tage Meldung hilft auch dabei. Hierzu empfehle ich Ihnen noch diese Beiträge:
- Thailänder haben Vorteile, keine Ausländer in Thailand zu sein!
- Baxida, Ja Muh und Farang in Thailand
- Hongtail – Mietwohnung in Thailand – pure soziale Marktwirtschaft
Re-Entry Permit gültig bei jedem Visum in Thailand
Wollen Sie während der Laufzeit Ihres Visums in Thailand das Land vorübergehend verlassen, benötigen Sie ein Re-Entry Permit. In diesem großen Reisepassstempel mit der Überschrift: Re-Entry Permit wird die Nummer Ihres Visums und das Enddatum eingetragen. Wenn Sie nun wieder nach Thailand einreisen, benötigen Sie kein neues Visum, sondern Sie bekommen das Ablaufdatum Ihres Visums in Ihrem Reisepass gestempelt. Es kostet einmalig (single) 1.000 Baht und bei mehrmaligen (multiple) Ausreisen während der Visumlaufzeit kostet es 3.900 Baht. Beim LTR Visa ist automatisch für die Laufzeit das Re-Entry Permit integriert. Passend dazu:
- Long Term Resident Visum – Same Same but different
- Urlaub in Deutschland, Ausreise aus Thailand – zum Glück nur kurz
Sie bekommen das Re-Entry Permit bei jeder Immigrationsbehörde oder auch am Abflughafen. Vergessen Sie das Re-Entry Permit, verfällt Ihr Visum und Sie beginnen von vorne. Das Formblatt für das Re-Entry Permit finden Sie hier. Übrigens, eine Einreise nach Thailand zählt auch automatisch als eine 90 Tage Meldung!
Tipp
Der Unterschied Re-Entry Permit und Visarun liegt darin, dass bei ersterem eine Aus- und Einreise nach Thailand während der erlaubten Aufenthaltsdauer erfolgt. Beim Visarun ist die maximale Aufenthaltsdauer erreicht und Sie müssen das Land verlassen. Falls Sie Ihr Visum verlängern können, ist natürlich kein Visarun erforderlich.
Neuer Reisepass und altes Visum
Wenn Sie in Thailand leben, ergibt es durchaus auch Sinn, einen ablaufenden Reisepass durch einen neuen, bei der Deutschen Botschaft in Bangkok beantragten, zu ersetzten. Hier finden Sie das Formblatt des thailändischen Aussenministeriums für den Visaübertrag vom alten zum neuen ReisepassLesen Sie zum einen die Beiträge dazu:
- Die Abmeldebescheinigung – wichtig fürs erfolgreiche Auswandern nach Thailand
- Bank, Rente und Steuern im Ausland, nicht unwichtig fürs Auswandern
Zum anderen, ein bereits bestehendes thailändisches Visum lässt sich recht einfach in den neuen Reisepass übertragen. Mit der Abholung des neuen Reisepass bei der Botschaft in Bangkok bekamen Sie früher auch ein Schreiben für die thailändische Immigrationsbehörde, dass dieser Pass den alten ersetzt, diesen Service gibt es seit 2023 nicht mehr. Allerdings nach Auskunft der Deutschen Botschaft Bangkok gibt es bisher keine Meldungen, dass thailändische Immigrationsbehörde darauf bestehen. Mit der Umschreibung bekommen Sie mehrere Stempel in den neuen Reisepass und alles ist in Ordnung. Die 90 Tage Meldung bleibt davon unberührt und muss nicht erneut bei der Behörde in Thailand gemacht werden.
Wichtig hierbei
Mit Einführung der Online Visen über die thailändischen Botschaften bzw. Konsulate fällt der Eintrag eines Visums im Reisepass weg. Daher ist es wichtig, dass Sie den Ausdruck für das Onlinevisum beim Übertrag in einen neuen Pass immer dabei haben. Anderweitig wird es Schwierigkeiten geben.
Leben und wohnen auf Baan Metawi in Chumphon am Golf von Thailand
Wenn Sie sich für einen Langzeitaufenthalt bei uns in Chumphon interessieren, lesen Sie sich das Mietangebot meiner Frau auf Baan Metawi gut durch. Es zeichnet sich im Besonderen dadurch aus, dass es ein sehr nützliches und vielfältiges Servicepaket bietet, welches Ihnen den Schritt zum Überwintern, Übersommern oder Auswandern nach Thailand erheblich erleichtert. Frei von Massentourismus erleben Sie bei uns in Chumphon das wahre Thailand mit seiner bezaubernden Meereskulisse inmitten tropisch exotischen Naturlandschaften. Zudem spricht der Ehemann meiner Frau sogar auch Deutsch.
Interessiert am Auswandern? Siehe dann nachfolgende Beiträge …
- Checkliste fürs Auswandern nach Thailand
- Auswandern für Rentner nach Thailand
- 10 häufige Probleme beim Auswandern nach Thailand
- Geht Auswandern ohne Rente und Einkommen?
- Checkliste fürs Überwintern
- Günstig in Thailand reisen, wohnen, essen, einkaufen. Geht das?
- Südostasien, was bedeutet dies eigentlich?
- Wo wollen Sie in Thailand leben?
- Warum ist Auswandern ungleich Urlaub machen?
- Thailändische Sprache, kein Buch mit sieben Siegel
- Die Abmeldebescheinigung, wichtig fürs erfolgreiche Auswandern nach Thailand
- Kohle, Zaster, Schotter und wieviel?
- Kosten und Preise in Thailand für Rentner
- Bank, Rente und Steuer im Ausland, nicht unwichtig für Auswandern
- Geldwechseln, aber richtig
- Leben in den Tropen, Leben in Chumphon
- Moskitos in Thailand, was ist der beste Schutz, bzw. wie schützt man sich am besten?
- Tolle Neuigkeiten gegen Dengue Fieber
- Doping für Ihre Gesundheit
- Chumphon, eine magische Gegend und mein Paradies
- Chumphon im Wandel, was kommt als Nächstes?
- Chumphon, Thailand, ein kurioser Tag im Leben eines Baxidas
- Pak Naam Chumphon hat richtig viel zu bieten
- Baan Metawi, dort, wo der Pfeffer wächst
- Back Dich ins Glück
- empfehlen Sie den Blog weiter, ich würde mich sehr darüber freuen
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▪▪▪ der Auswandern und Überwintern einfach macht.
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