Leben in Thailand
Visum Thailand 90 Tage Meldung, non immigrant visa, re-entry permit, neuer Reisepass

Visum – Diverse Angelegenheiten für Thailand

Aktualisiert am 21. September, 2023

Dieser Beitrag geht auf diverse Visa Angelegenheiten für Thailand ein. Zum einen die 90 Tage Meldung für Thailand, dem Visarun, das Re-Entry Permit, den Übertrag des Visums vom alten zum neuen Reisepass und das Non Immigrant Visa für Ehegatten, wenn beide Ausländer sind.

Beiträge zum Thema: Visum für Thailand

Überwintern Sie bei uns, auf Baan Metawi, ist dies Teil unserer Serviceleistungen inklusive auch einem Visarun. Wir beraten Sie nach bestem Wissen, helfen Ihnen beim Ausfüllen bzw. Beibringen von erforderlichen Dokumenten und begleiten Sie zur örtlichen Immigrationsbehörde. Gerade wenn Sie das erste Mal länger in Thailand sind, wird Ihnen dieser Service vieles erleichtern. Zudem eventuell interessant für Sie:

Matt Abold

Mein Name ist Matt Abold und ich lebe seit 2009 als weißer Ausländer im Baan Metawi, in Chumphon, Thailand. Ich schreibe übers Auswandern und Überwintern und verbinde meine Beiträge oft mit sozial- und wirtschaftspolitischen Themen, die Thailand mit Deutschland und Europa vergleichen, in meiner Rubrik: Zeitgeistkritik.

Geschätzte Lesezeit für diesen Beitrag: 8 Minuten

Visum kann nur noch online beantragt werden

Die Beantragung Ihres Visums für Thailand ist seit Nov. 2021 nur online möglich – siehe Schaubild:

Visum Einreise Thailand Non Immigrant Visum Thailand

Kontaktblatt – Botschaftswebseiten:

Botschaften der DACH Länder in Bangkok

Thailändische Botschaften in den DACH Länder

Gut zu wissen

Wenn Sie visafrei bzw. mit einem Touristenvisum nach Thailand einreisen, können Sie dieses Visum grundsätzlich nicht in ein Non Immigrant Visum umtauschen. Sie müssen ein Non Immigrant Visum in Ihrem Heimatland, wo Sie gemeldet sind, beantragen. Es gibt allerdings eine Ausnahme, siehe nächsten Absatz.

Es ist zwar grundsätzlich nur möglich ein Non Immigrant Visa O – Retirement bei thailändischen Botschaften und Konsulaten im Ausland zu beantragen, jedoch gibt es die Möglichkeit dazu auch im Hauptquartier der thailändischen Immigrationsbehörde in Bangkok. Hierfür benötigen Sie das Formular TM 86 (Touristenvisum) bzw. TM 87 (visafreie Einreise) und müssen einige Anforderungen erfüllen, siehe hierzu auch ein PDF der Immigrationsbehörde. Wichtig hierbei, Sie müssen mindestens noch 15 Tage Aufenthaltsberechtigung in Thailand haben.

Mit Einführung der Online Visa über die thailändischen Botschaften bzw. Konsulate fällt der Eintrag eines Visums im Reisepass weg. Daher ist es wichtig, dass Sie den Ausdruck für das Onlinevisum bzw. die E-Mail dazu beim Übertrag in einen neuen Pass oder auch für die Verlängerung Ihres Visums immer dabei haben.

Die finanziellen Anforderungen für das Non Immigrant Visum O haben grundsätzlich nichts mit den finanziellen Anforderungen für die Verlängerung dieses Visum auf ein Jahr in Thailand zu tun. Lokale Immigrationsbehörden in Thailand sind dafür verantwortlich. Die thailändische Botschaft in Berlin hat auch gänzlich andere finanzielle Anforderungen als die thailändische Botschaft in Bern oder auch in Wien z.B. für das Non Immigrant Visum O retirement.

Non Immigrant Visa für Ehepaare in Thailand

Meine Frau vermietet auf unserem Anwesen, Baan Metawi, auch Wohnungen für europäische Überwinterer und Auswanderer. Hierbei kamen öfters mal Fragen bezüglich der diversen Non Immigrant Visa bei Ehepartnern auf. Insbesondere, wenn keiner der beiden thailändischer Staatsbürger ist. Und der Sonderfall, wenn einer der beiden noch nicht 50 Jahre alt ist.

Voraussetzung für ein Non Immigrant Visa für Ehepaare – beide sind Ausländer – ist allerdings, dass eine standesamtliche Heirat vorliegen muss. Zur Aufheiterung empfehle ich Ihnen hierzu den Beitrag: Scheidung in Thailand und Deutschland: Ein Vergleich. Die meisten thailändischen Ehepaare bezeichnen sich als verheiratet, obwohl sie nicht standesamtlich getraut sind.

Wo finden Sie das Rechtliche hierzu?

Auf der Seite des thailändischen Außenministeriums unter Visa Extension: klicken Sie hier. Relevant hierbei sind die Punkte 20 (in the case of being a family member of an alien permitted a temporary stay in the Kingdom) und 22 (in the case of retirement).

Vorgehensweise bei Non Immigrant Visa für Thailand für Ehepaare

Ist erst einer von Ihnen über 50 Jahre alt, ist dieser auch der Hauptantragsteller. Wichtig: Das Non Immigrant Visa O – Retirement ist grundsätzlich nur für Ausländer, die über 50 Jahre sind, beantragbar. Sind Sie beide schon über 50 Jahre, dann ist es ohnehin egal. Nach Prüfung der Unterlagen bekommen beide nun das Non Immigrant Visum O Retirement. Dies, obwohl ein Ehepartner noch keine 50 Jahre alt ist. Sind beide unter 50, geht es überhaupt nicht! Vergessen Sie auf gar keinen Fall Ihre original Heiratsurkunde, wenn Sie nach Thailand fliegen, warum?

Das richtig tolle dabei, wenn Sie ein Jahresvisum ohne Ausreisepflicht später in Thailand haben wollen, dann benötigen Sie dafür die berühmten 800.000 Baht auf ein Konto in Ihrem Namen bei einer thailändischen Bank. Es geht natürlich auch die 65.000 Baht Variante mit monatlichem Einkommen. Allerdings bei standesamtlich verheirateten Ehepartnern ist nicht der doppelte Betrag erforderlich, sondern es muss nur einmal die 800.000 Baht auf einem Bankkonto nachwiesen werden.

Für die Verlängerung nach 3 Monaten hier in Chumphon für das Jahresvisum ist es ausreichend, dass nur einer von Euch die 800.000 Baht nachweist. Allerdings muss dazu die Heiratsurkunde übersetzt werden (Liste der anerkannten Dolmetscher bei der Deutschen Botschaft Bangkok, hier klicken). Die Übersetzung kann online, auch von Deutschland aus in Auftrag geben. Diese Übersetzung muss dann mit der Originalheiratsurkunde bei der Deutschen Botschaft in Bangkok zur Beglaubigung vorgelegt werden.

Tipp:

Sollten Sie ohnehin von der Botschaft eine Beglaubigung für Ihre ins Thailändisch übersetzte Kopie Ihrer Heiratsurkunde benötigen, warum dann nicht auch gleich noch Ihren Führerschein übersetzen und diese Übersetzung in einem Aufwasch bei der Botschaft auch noch beglaubigen lassen? Hierbei müssen Sie dann nur einmal einen Termin bei der Botschaft machen und selbst hingehen bzw. Sie schicken einen Bevollmächtigten. Näheres dazu finden Sie im Beitrag: Der thailändische Führerschein.

Bei den Gebühren allerdings, z.B. Verlängerung, Re-Entry Permit oder auch beim Visarun wird pro Person gerechnet und nicht pro Ehepaar. Bezüglich Geld und Geldgeschäfte empfehle ich Ihnen diese Beiträge:

Geht auch bei der Einkommensoption

Wollen Sie die Verlängerung lieber über die zurzeit monatlichen 65.000 Baht Mindesteinkommen machen, dann muss nur einer diese Summe nachweisen und der andere Ehepartner bekommt dann auch das Jahresvisum.

Die Deutsche Botschaft stellt diesen „Certificate of Income“ Bescheid nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) aus. Nachdem der Pass und zum Beispiel der Rentenbescheid vorgezeigt wurde, dauert die Ausstellung nur einige Minuten. Folgendes steht dabei in diesem Dokument (Stand 02/2022):

Certificate
for the Royal Thai Immigration and Revenue Authorities
This is to certify from the documentation seen at this Embassy, that the German citizen
Mr / Mrs XXX
Date of birth: xxx
Holder of German Passport No. xxx
Date of expiry: xxx
is receiving monthly annuity payments from Germany totalling EUR xxx. The equivalent amount in Thai currency is THB xxx, subject to fluctuation at the current rate of exchange.
Bangkok, date, stamp and signature

Deutsche Botschaft Bangkok
Aktuelle Entwicklung

Seit September 2023 hat Thailand eine neue Regierung und diese verliert – zu Recht – keine Zeit, um neue Einnahmequellen für die vielen und vor allem teuren Wahlversprechen zu finden. Eines dabei ist die Besteuerung von Auslandseinkünften, wenn dieses Geld nach Thailand überwiesen wird. Bisher wurde zum einen auf die Besteuerung verzichtet und zum anderen gab es ein Schlupfloch. Einkünfte die erst im nächsten Kalenderjahr, nachdem sie im Ausland anfielen, nach Thailand überwiesen wurden, waren grundsätzlich steuerbefreit. Beides soll ab 2024 wegfallen.

Aus meiner Sicht dürften diejenigen das Nachsehen haben, die ein Non Immigrant Visum O – Retirement und als Option die Einkommensvariante (mindestens 65.000 Baht monatlicher Renteneingang) gewählt haben. Dies ist dann tatsächlich Auslandseinkommen und laut DBA hat in den meisten Fällen Thailand das Besteuerungsrecht. Dennoch bleibt abzuwarten, was letztendlich eingeführt wird, denn Thailand ist ein bisschen berühmt für schnelle Änderung bei Änderungen. Siehe auch:
Bank, Rente und Steuern im Ausland, nicht unwichtig fürs Auswandern.

90 Tage Meldung Thailand

Tipp

Die 90 Tage Meldung hat nichts mit Ihrem Visum zu tun! Bestenfalls können Sie es eventuell 1 Mal pro Jahr zeitlich kombinieren.

Das Beitragsbild zeigt eine Erinnerung für die nächste 90 Tage Meldung für Thailand, nachdem ich am 10. März 2021, binnen Minutenfrist diese 90 Tage Meldung bei unserer lokalen Immigrationsbehörde in Chumphon gemacht habe. Hätte auch ein Vertreter machen können, dem ich meinen Reisepass geben hätte müssen oder natürlich auch online. Anders als in Deutschland ist die Digitalisierung schon längst im thailändischen Staatsapparat angekommen. Selbst 5G wird bei der thailändischen Polizei für Online Kriminalität eingesetzt. Wir debattieren noch darüber, aus welchem Land wir die zukünftige zweitklassige 5G Ausrüstung kaufen sollen, da die erstklassige aus dem bösen China kommt.

Tipp

Jede Ankunft aus dem Ausland (Land/Wasser/Luft) zählt als Beginn der 90 Tage Frist, dies gilt auch für einen Visarun!

Da ich mich ohnehin nach unserer Bangkok Tour, siehe Beitrag: Chatuchak Wochenendmarkt, ein Sammelsurium von allem, nach einer Fahrradtour sehnte, verband ich beides. Als kleine Aufgabe am Abend zuvor musste ich noch das Formblatt TM47, klicken Sie hier für eine PDF Datei, für die 90 Tage Meldung ausfüllen und eine Passkopie anfertigen.

Für die meisten Visa ist nach 90 Tage eine Ausreise aus Thailand verpflichtend

Eigentlich hat diese Meldung für jeden Ausländer, der sich länger als 90 Tage in Thailand aufhält, nichts mit den jeweiligen Visa zu tun. Trotzdem muss es bei der Immigrationsbehörde Ihres Aufenthaltsortes in Thailand abgegeben bzw. online gemacht werden. Thailändische Behörden möchten jeweils nach 90 Tagen wissen, wo Sie sich gewöhnlich aufhalten. Bei den Touristenvisa war dies bisher nicht erforderlich, da es keines gab, bei dem Sie sich länger als 90 Tage in Thailand aufhalten konnten. Sie mussten nach max. 3-monatigem Aufenthalt, inklusive der einmal möglichen 30 Tage Verlängerung bei einer Immigrationsbehörde (kostet 1.900 Baht), das Land für einen Visarun verlassen. Die Erklärung zum Visarun finden Sie im Beitrag: Welches Visum für Thailand passt zu mir?

Die Sinnhaftigkeit ist durchaus gegeben. Insbesondere, wenn man sich die hohe Anzahl von Ausländern anschaut, die vor Covid-19 kriminell auffällig wurden. Schnell konnten thailändische Behörden diese Ausländer ausfindig machen. Die 90 Tage Meldung half auch dabei. Hierzu empfehle ich Ihnen noch diese Beiträge:

Re-Entry Permit gültig bei jedem Visum in Thailand

Wollen Sie während der Laufzeit Ihres Visums in Thailand das Land vorübergehend verlassen, benötigen Sie ein Re-Entry Permit. In diesem großen Reisepassstempel mit der Überschrift: Re-Entry Permit wird die Nummer Ihres Visums und das Enddatum eingetragen. Wenn Sie nun wieder nach Thailand einreisen, benötigen Sie kein neues Visum, sondern Sie bekommen das Ablaufdatum Ihres Visums in Ihrem Reisepass gestempelt. Es kostet einmalig (single) 1.000 Baht und bei mehrmaligen (multiple) Ausreisen während der Visumlaufzeit kostet es 3.900 Baht. Beim LTR Visa ist automatisch für die Laufzeit das Re-Entry Permit integriert. Passend dazu:

Sie bekommen das Re-Entry Permit bei jeder Immigrationsbehörde oder auch am Abflughafen. Vergessen Sie das Re-Entry Permit, verfällt Ihr Visum und Sie beginnen von vorne. Das Formblatt für das Re-Entry Permit finden Sie hier. Übrigens, eine Einreise nach Thailand zählt auch automatisch als eine 90 Tage Meldung!

Tipp

Der Unterschied Re-Entry Permit und Visarun liegt darin, dass bei ersterem eine Aus- und Einreise nach Thailand während der erlaubten Aufenthaltsdauer erfolgt. Beim Visarun ist die maximale Aufenthaltsdauer erreicht und Sie müssen das Land verlassen. Falls Sie Ihr Visum verlängern können, ist natürlich kein Visarun erforderlich.

Neuer Reisepass und altes Visum

Wenn Sie in Thailand leben, ergibt es durchaus auch Sinn, einen ablaufenden Reisepass durch einen neuen, bei der Deutschen Botschaft in Bangkok beantragten, zu ersetzten. Lesen Sie zum einen die Beiträge dazu:

Zum anderen, ein bereits bestehendes thailändisches Visum lässt sich recht einfach in den neuen Reisepass übertragen. Mit der Abholung des neuen Reisepass bei der Botschaft in Bangkok bekamen Sie früher auch ein Schreiben für die thailändische Immigrationsbehörde, dass dieser Pass den alten ersetzt, diesen Service gibt es seit 2023 nicht mehr. Allerdings nach Auskunft der Deutschen Botschaft Bangkok gibt es bisher keine Meldungen, dass thailändische Immigrationsbehörde darauf bestehen. Mit der Umschreibung bekommen Sie mehrere Stempel in den neuen Reisepass und alles ist in Ordnung. Die 90 Tage Meldung bleibt davon unberührt und muss nicht erneut bei der Behörde in Thailand gemacht werden.

Wichtig hierbei

Mit Einführung der Online Visen über die thailändischen Botschaften bzw. Konsulate fällt der Eintrag eines Visums im Reisepass weg. Daher ist es wichtig, dass Sie den Ausdruck für das Onlinevisum beim Übertrag in einen neuen Pass immer dabei haben. Anderweitig wird es Schwierigkeiten geben.

Leben und wohnen auf Baan Metawi in Chumphon am Golf von Thailand

Wenn Sie sich für einen Langzeitaufenthalt bei uns in Chumphon interessieren, lesen Sie sich das Mietangebot meiner Frau auf Baan Metawi gut durch. Es zeichnet sich im Besonderen dadurch aus, dass es ein sehr nützliches und vielfältiges Servicepaket bietet, welches Ihnen den Schritt zum Überwintern oder Auswandern nach Thailand erheblich erleichtert. Zudem spricht der Ehemann meiner Frau sogar auch Deutsch.

Interessiert am Auswandern? Siehe dann nachfolgende Beiträge …


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