Leben in Thailand
Chumphon Thailand Rente und Steuern

Bank, Rente und Steuern im Ausland, nicht unwichtig fürs Auswandern

Aktualisiert am 11. Oktober, 2024

Für das Vermietungsgeschäft für europäische Überwinterer und Auswanderer meiner Frau auf Baan Metawi kommen oft auch Fragen bezüglich der Rente im Ausland, Steuern oder ob es möglich ist, ein Bankkonto in Thailand als Ausländer zu eröffnen. Selbstverständlich ist auch die zu bezahlende Steuer auf die Rente ein entscheidender Faktor hinsichtlich Machbarkeit fürs Auswandern nach Thailand. Dieser Beitrag beantwortet all diese finanziellen Fragen. Allgemein, könnten Ihnen diese Beiträge weiterhelfen:

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Matt Abold leben in chumphon, thailand

Matt Abold heißt der Bub und lebt seit 2009 auf Baan Metawi, in Chumphon, Thailand. Er schreibt übers Auswandern und Überwintern und sozial- und wirtschaftspolitische Themen mit Bezug zu Thailand.
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Das Finanzielle, das A und O des Auswanderer

Sie sollten auf alle Fälle eine Bankverbindung in Deutschland, der Schweiz oder Österreich beibehalten. Wenn möglich, sollten Sie von dieser auch eine Kreditkarte haben. Sinnvoll wäre es eventuell, sich noch vor dem eigentlichen Auswandern eine neue Bankverbindung im alten Heimatland zu suchen. Es ergibt absolut keinen Sinn eine Bankverbindung beizubehalten, bei der Sie monatlich Gebühren zahlen müssen.

Es gibt kostenlose Konten inklusive Debitkarte und Internetbanking, die alle gut für Auswanderer geeignet sind.

Anmerkung Debitkarte DKB 2022

In 2022 hat die DKB Bank die kostenlose Kreditkarte durch eine kostenlose Debitkarte ersetzt. Hierbei ist die DKB sicherlich kein Einzelfall, wird aber von vielen Auslandsdeutschen sehr oft als „Bankkonto“ im alten Heimatland verwendet. Die Schwierigkeiten häufen sich, da die Debitkarte im Ausland öfters, auch bei ganz normalen Einkäufen, nicht akzeptiert wird. Siehe hierzu: Stiftung Warentest, Finanztest 07/2022 „Ärger mit den neuen Debitkarten“.

Warum sollten Sie zumindest eine Bankverbindung beibehalten? Für Ihre Rentenzahlung ist es erheblich günstiger, diese nicht monatlich auf ein thailändisches Konto überweisen zu lassen, sondern auf ein deutsches Konto. Bei diesem können Sie dann, wenn möglich, einmal im Jahr eine größere Summe auf Ihr thailändisches Konto überweisen. Sie sparen sich dadurch hunderte Euro Überweisungsgebühr gegenüber einer monatlichen Überweisung. Dies geht allerdings nicht, falls Sie für Ihr Non Immigrant O Visum Retirement die Variante monatliches Einkommen von 65.000 Baht gewählt haben. Nicht nur ist es umständlicher als die 800.000 Baht Variante, sondern birgt auch ein steuerliches Risiko seitens des thailändischen Staates, mehr weiter unten.

Beiträge zum Thema: Visum für Thailand

Hier finden Sie weitere Beiträge, die sich mit Geld, Finanzen, Steuern und Auswandern, z.B. nach Thailand auseinandersetzen:

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  1. Checkliste fürs Auswandern nach Thailand
  2. Auswandern als Rentner nach Thailand
  3. Geht Auswandern ohne Rente und Einkommen?
  4. Günstig in Thailand reisen, wohnen, essen, einkaufen. Geht das?
  5. Steuern, die die Gemüter in Thailand erhitzen
  6. Die Abmeldebescheinigung, wichtig fürs erfolgreiche Auswandern nach Thailand
  7. Kohle, Zaster, Schotter und wie viel?
  8. Geldwechseln, aber richtig!
  9. Lebenshaltungskosten in Thailand
  10. Schaffe Schaffe Häusle baue

Das Konto in Thailand; nicht nur für Ihre Rente

Als Ausländer, mit einem Non Immigrant Visum können Sie grundsätzlich bei jeder Bank in Thailand ein Bankkonto eröffnen. Ich kann als Kunde die Bangkok Bank und die Kasikorn Bank insofern empfehlen, als beide wichtige Leistungen, die für Auswanderer relevant sind, anbieten. Meist müssen Sie gerade mal 500 Baht als Mindestguthaben einbezahlen und es fallen auch keine monatlichen Gebühren an. Lassen Sie es auch für Internetbanking freischalten und eine Automatenkarte (ab ca. 300 Baht pro Jahr) geben. Alles dauert ungefähr eine Stunde. Dennoch bringen auch Gesetze für Geldwäsche neue Regelungen hervor, die die Kontoeröffnung für Ausländer erschweren.

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Über Internetbanking können Sie sich nun von Ihrem europäischen Konto Geld überweisen lassen. Den Eingang können Sie auch gleich, mittels Onlinebanking, auf Ihrem thailändischen Konto überprüfen. Mit der Automatenkarte des thailändischen Kontos, können Sie dann überall Geld abheben und müssen nicht viel Bargeld mit sich herumtragen.

Sparguthaben werden in Thailand mit 1 Million Baht pro Bank und Kunde von staatlicher Seite garantiert. Sämtliche Banken in Thailand haben in 2021 die Eigenkapitalvorschriften nicht nur erfüllt, sondern liegen damit weitaus höher als die meisten europäischen und alle deutschen Banken. Siehe auch: Die Einlagen sind sicher … und wenn sie nicht gestorben sind …

Rente und Steuern, wenn Sie nach Thailand auswandern

Viele, die nach Thailand auswandern und ihren Lebensmittelpunkt dort haben, beziehen schon Rente. Trotz oder gerade wegen Corona und dem Ukrainekrieg vermute ich, dass mehr und mehr diesen Schritt in Zukunft wagen werden. Dazu einige ausgewählte Beiträge:

Steuern auf deutsche Rentenzahlungen in Thailand als Auswanderer? Bringen Sie ein wenig Geduld mit! Juristendeutsch ist leider schwer verständlich!

Wichtig!

Ich bin weder Anwalt, Steuerberater noch Fachmann für Rente und Steuer fürs Auswandern nach Thailand. Es handelt sich bei all meinen Beiträgen um keine Rechtsberatung. Alle diesbezüglichen Informationen sollten Sie für sich selbst bei den jeweiligen Experten klären lassen. Ich gebe hier meine eigenen Erfahrungen bezüglich Auswandern und im Speziellen, Auswandern nach Thailand, wieder. Trotz gewissenhafter Recherche meinerseits, sind alle meine Beiträge ohne Gewähr. Ich versuche so weit mir möglich, die Informationen aktuell zu halten.

Wenn Sie aus Deutschland auswandern, ist für Sie als Rentenempfänger im Ausland, das Finanzamt Neubrandenburg RiA (RiA steht für Rentenempfänger im Ausland) zuständig. Eine E-Mail Anfrage im Juli 2020 hat Folgendes ergeben.

Hier der relevante Text:

„Seit 2005 sind im Ausland lebende Rentner grundsätzlich mit ihren aus Deutschland bezogenen Renten beschränkt einkommensteuerpflichtig. Zu den in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften gehören unter anderem Einkünfte, welche von den inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, inländischen landwirtschaftlichen Alterskassen, inländischen berufsständischen Versorgungseinrichtungen und inländischen Versicherungseinrichtungen gezahlt werden. Dies führt dazu, dass Sie grundsätzlich gesetzlich verpflichtet sind, bei dem zuständigen Finanzamt Neubrandenburg Ihre Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungszeiträume ab 2005 abzugeben.

Gönnen Sie sich eine Pause, es wird komplizierter

Wenn ein Rentenempfänger seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, so gelten für die Besteuerung seiner Renten, die Bestimmungen im s.g. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Gemäß den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Thailand abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 18 Abs. 1 DBA) wird das Besteuerungsrecht an deutschen Sozialversicherungsrenten, Ruhegehältern (unter bestimmten Voraussetzungen) und der VBL ausschließlich dem Wohnsitzstaat, sprich dem Vereinigten Königreich Thailand, zugewiesen.

Eine Sozialversicherungsrente (Altersrente) von der DRV ist dann ausschließlich in Thailand zu versteuern. Deutschland besteuert diese Rente dann nicht mehr. Sofern sich Ihre Einkommens-, Vermögens- und persönlichen Verhältnisse (Wohnsitz) bzw. die deutschen Besteuerungsgrundsätze oder die zwischenstaatlichen Abkommen (DBA) nicht wesentlich ändern, brauchen Sie keine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben. Dies gilt so lange, bis Sie vom Finanzamt gesondert zur Abgabe aufgefordert werden. Erhalten Sie andere deutsche Einkünfte (außer der deutschen Rente) bleibt das bisherige Finanzamt bzw. ist das Betriebsstätten-Finanzamt zuständig.“

Des Weiteren schreibt das Finanzamt:

„Bezüglich der Versorgungsbezüge (Betriebsrente, Pension) des ehem. Arbeitgebers ist es ausschlaggebend, wie dieser die Auszahlung steuerlich behandelt. Es ist zu klären, ob die Betriebsrente/Pension direkt vom ehem. Arbeitgeber ausgezahlt wird oder von einem beauftragten Institut. Weiterhin ist es wichtig, ob die Betriebsrente/Pension vom ehem. Arbeitgeber von diesem als Betriebsausgaben-Abzug voll oder nur mittelbar behandelt wird.

Dies ist beim ehem. Arbeitgeber bzw. bei dessen zuständigem Finanzamt zu erfragen. Sollte die Betriebsrente/Pension direkt vom ehem. Arbeitgeber ausgezahlt und voll als Betriebsausgaben-Abzug behandelt werden, so hat Deutschland das Besteuerungsrecht an dieser Rente und das Finanzamt des ehem. Arbeitgebers, das s.g. Betriebsstätten-Finanzamt, ist dann zuständig. Sollte die Betriebsrente/Pension von einem vom ehem. Arbeitgeber beauftragten Institut ausgezahlt werden oder wird die Betriebsrente/Pension beim Arbeitgeber lediglich als mittelbarer Betriebsausgaben-Abzug behandelt, so hat in diesem Fall Thailand das Besteuerungsrecht.“

Der Auszug aus dem DBA hinsichtlich Rente und Steuern für Thailand als Auswanderer:

1) Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person bezieht, können nur dann in dem anderen Vertragstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebstätte als Ausgaben abgezogen werden.

(2) Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragstaat von der Steuer befreit.

(3) Absatz 2 gilt entsprechend für Ruhegehälter, Renten und andere wiederkehrende oder einmalige Vergütungen, die einer natürlichen Person von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften als Vergütung für einen Schaden gezahlt werden, der als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung entstanden ist.

Wahrscheinlich keine Steuer / Besteuerung der Rente in Deutschland, wenn Sie nach Thailand auswandern

In vielen Fällen bedeutet dies nun, dass aufgrund des DBA Deutschland/Thailand, die Besteuerung bei Thailand liegt.

Aktuelle Entwicklung 2024

Die Diskussionsforen Ende 2023 liefen heiß und seit 1. Januar 2024 sind Auslandseinkünfte aus Sicht von Thailand – mit der Überweisung nach Thailand – ganz egal in welchem Jahr die Einkünfte nach 2024 anfallen, steuerpflichtig. Siehe hierzu: Steuern, die die Gemüter in Thailand erhitzen

Genau dies ist auch der Grund, dass ich schon immer die 800.000 Baht Vermögens Variante für das Non Immigrant Visum besser empfand als die Variante mit den 65.000 Baht monatlicher Renteneinkünften. Da Thailand laut dem DBA Deutschland Thailand das Besteuerungsrecht für die Rente hat, wird Thailand ab 1.1.2024 Steuern auf dieses Renteneinkommen erheben. Bei der 800.000 Baht Variante handelt es sich aber um Vermögen und eine Vermögensteuer wird in Thailand im Moment nicht diskutiert. Wenn Sie also nach Thailand auswandern wollen, sollten Sie darauf achten, dass Sie im ersten Jahr, weniger als 180 Tag in Thailand verbringen, dann dürften auch sämtliche Gelder, welche Sie im besagten Jahr nach Thailand überweisen, in Thailand weiterhin steuerfrei bleiben!

Das Schöne an der Schönen Neuen Welt

Eine wohl in der jetzigen Zeit nicht mehr so große Ausnahme könnte allerdings das online Arbeiten sein. Wenn Ihre Kunden, die Sie betreuen oder an die Sie etwas verkaufen, ausschließlich außerhalb Thailands wohnen und sonst auch kein Bezug zu Thailand besteht, dann ist es eine Grauzone, aber wohl doch sehr überschaubar. Trotzdem sollten Sie sich vorab diesbezüglich informieren, denn das Restrisiko wird immer bei Ihnen liegen. Da Sie hierbei ein funktionierendes Internet benötigen, empfehle ich nachfolgenden und andere passende Beiträge:

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Probieren Sie es doch mal bei uns auf Baan Metawi aus. Wie das geht? Ganz einfach, lesen Sie weiter:

Leben und wohnen auf Baan Metawi in Chumphon am Golf von Thailand

Wenn Sie sich für einen Langzeitaufenthalt bei uns in Chumphon interessieren, lesen Sie sich das Mietangebot meiner Frau auf Baan Metawi gut durch. Es zeichnet sich im Besonderen dadurch aus, dass es ein sehr nützliches und vielfältiges Servicepaket bietet, welches Ihnen den Schritt zum Überwintern, Übersommern oder Auswandern nach Thailand erheblich erleichtert. Frei von Massentourismus erleben Sie bei uns in Chumphon das wahre Thailand mit seiner bezaubernden Meereskulisse inmitten tropisch exotischen Naturlandschaften. Zudem spricht der Ehemann meiner Frau sogar auch Deutsch.

Interessiert am Auswandern? Siehe dann nachfolgende Beiträge …

Gefällt Ihnen was Sie sehen oder lesen? Spielen Sie auch mit dem Gedanken nach Thailand auszuwandern, zu überwintern oder einen Langzeiturlaub zu machen? Brauchen Sie noch Entscheidungshilfe? Tragen Sie sich in die E-Mailliste ein und zusätzlich empfehle ich Ihnen diese Beiträge:

Kokosnusspalme und Meer

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15 Kommentare

  1. Für Schweizer kein Thema da gemäss Doppelbesteuerungsabkommen sofern im Ausland Botschaft angemeldet weder in CH noch in Thailand Steuern auf Renten zu bezahlen sind. Von den ca. 60.000 deutschen Rentnern sind nur ca. 6000 auf der Deutschen Botschaft in BKK angemeldet. Ich gehe davon aus dass das mit den Steuern dann für 54.000 nicht in der Botschaft angemeldeten in Deutschland zu Regeln ist. Für bei der Botschaft angemeldeten mit Wohnsitz Thailand ist Thailand zuständig. Es ist eine Bringschuld man muss sich selber anmelden. Man kann aber wie Sie sagen das mit Zwischenparken umgehen. Alles ohne Gewähr da sich ja alles immer wieder ändern kann. Grüsse Heinz

    1. Vielen Dank für die Informationen. Auf die Bevölkerungszahl gerechnet, leben ohnehin viel mehr Schweizer Rentner in Thailand als Deutsche; sie wird es freuen. Trotzdem nochmal den Zusatz für alle: es handelt sich nicht um Steuerberatung bei diesem Blog, bitte fragen Sie für Ihre persönlichen Verhältnisse bei einem Experten nach.

  2. Hallo, noch mal zum Thema Rente: habe gerade heute von meiner Bank aus Deutschland ein Schreiben bekommen wo exakt nach meiner Adresse gefragt wird und….ob ich hier Steuerpflichtig bin. Wenn ja soll ich die Steuernummer mit angeben. Rein theoretisch müsste ich ja hier in TH steuern bezahlen. Wenn ich nun auf dem Antwortschreiben angebe ich zahle hier keine Steuern bekomme wahrscheinlich Probleme mit der Steuer in D. Wenn ich antworte ich muss hier Steuern zahlen hab ich jedoch keine TH-Steuernummer und bekomme möglicherweise auch Probleme.
    Viele Grüße auch aus Chumphon

    1. Hallo. Ich kann Ihnen selbstverständlich keine Steuerberatung geben. Dies vorausgeschickt vermute ich nun mal, dass Sie in Thailand nicht mit einem Arbeitsvisum leben und nicht in Deutschland gemeldet sind. Sollte dies zutreffen, können Sie überhaupt keine thailändische Steuernummer bekommen, da es Ihnen ja mit Ihrem Visum untersagt ist, zu arbeiten. Ferner sparen Sie sich unter Umständen die Abschlagssteuer in Deutschland, siehe FAZ. Ich habe jedenfalls bei meiner Bank den Antrag stellen können, dass diese keine Abgeltungssteuer mehr abzieht. Warum jetzt Ihre Bank wissen will, ob Sie in Thailand steuerpflichtig sind, kann ich mir nicht erklären. Eventuell fragen Sie dort nach dem Grund nach. Hoffe, es hilft ein wenig weiter. Viele Grüße von und nach Chumphon.

  3. Für Peter wichtig, aber für alle anderen antürlich auch:
    Jeder Ausländer, der sich länger als 3 Monate im Land aufhält, muß eigentlich eine Steuernummer vom thailändischen Finanzamt erhalten. Diese fängt mit 099 an. ABER: Nur weil man eine Steuernummer hat, ist man nicht steuerpflichtig in Thailand! Man kann also getrost diese Steuernummer auf Anfrage aus dem Ausland angeben, als Nachweis, daß man in Thailand steuerlich erfasst ist.
    Wer z.B. Aktien handelt, etwa in Deutschland, der kann der Bank diese Steuernummer angeben, und mit der thailändischen Adresse zusammen die Befreiung von der Kapitalertrags-Steuer anfordern. Gleiches gilt für Anlagen in den USA, hier gibt es das Formular W8-BEN, und auch da wird die Steuernummer gebraucht, um die Kapital…-Steuer (Capital Gains Tax) zu vermeiden.

    1. Hi Stefan
      Danke für deinen Kommentar. Ich beschäftige mich gerade auch intensiv mit der Frage ob und wann die Besteuerung der Kapitalgewinne in Thailand greift. Hierzu nachfolgender Link, der genau das Gegenteilige aussagt:
      https://thethaiger.com/visa/work-permit/guides/thailand-income-tax-for-foreigners/

      Aus meiner Sicht verhält sich die offizielle Regelung so: Solange du noch kein Resident (Aufenthalt weniger als 180 Tage in Thailand) bist, bekommst du keine Steuernummer in Thailand und darfst in Deutschland bei deiner Bank nicht Thailand als Steuerwohnsitz deklarieren. Sobald du den Status als Resident in Thailand offiziell erworben hast, musst du in Thailand deine Kapitalerträge deklarieren.
      Ich bin aber auch noch am Studieren und Recherchieren, ob ich etwas übersehen habe. Ich lese gerne hier gerne weiter mit (am besten mit Quellenangabe).

      1. Danke Gary für den Kommentar. Bevor ich meinen dazu abgebe, noch der übliche Hinweis, dass es sich bei allen Kommentaren nicht um eine Steuerberatung handelt.

        Ich habe mir auch gerade Deinen Link beim Tiger durchgelesen. Allerdings ist dieser unklar bei der Art des Visums. Dies mag für Ausländer zutreffen, die hier legal arbeiten. Für alle, die ein Non Immigrant Visum O bzw. OA oder OX – retired haben, greift aus meiner Sicht die 180 Tage Regelung nicht – dies kann aber auch nur bedeuten, dass dies bisher nur noch nicht gemacht wurde. So wie es ausschaut liege ich dabei wohl falsch, siehe KPMG. Eigene Kapitalerträge und Beraterleistungen, die ich im Ausland (aus thailändischer Sicht) erbracht und erhalten habe, unterliegen nach 2 mündlichen Aussagen (Immigrationsbehörde Chumphon und Bangkok) keiner Besteuerung in Thailand. Wichtig in diesem Zusammenhang: Auch wenn nicht klar ist, ob man nun „Tax Resident“ ist, ausländische Einkünfte werden in Thailand grundsätzlich nur besteuert, wenn diese im gleichen Kalenderjahr, wo man diese Gelder im Ausland erhalten hat, nach Thailand überwiesen werden. Daher kann man zum Beispiel auch Renten, Zinsen, Dividenden, etc., zum Beispiel aus Deutschland, unterjährig auf einem Konto in Deutschland parken und im folgenden Kalenderjahr, legal steuerfrei nach Thailand überweisen. Dies ist doch auch nicht schlecht und dann spielt die 180 Tage Regelung auch keine entscheidende Rolle mehr. Für jeden, den es nennenswert betrifft, empfehle ich natürlich einen thailändischen Steuerberater.

  4. Noch ein Tipp für das Überweisen von Renten nach Thailand.
    Wenn man die Rente auf ein deutsches Konto laufen läßt, dann sollte man schauen, daß man jede Überweisung (z.B. alle 6 oder 12 Monate) nach Thailand mit „WISE“ oder ähnlichen Diensten macht, denn damit spart man einen Haufen Geld! Es reicht, wenn man WISE.com nur zum Geld überweisen benutzt, man muß bei denen kein Konto aufmachen. Zuerst vielleicht einfach eine Test-Überweisung machen mit einem kleinen Betrag, damit man sicher sein kann, daß und wie es abläuft.
    Nebenbei gibt es noch andere solche „Transfer“-Angebote, aber ich habe halt bisher nur Erfahrung mit Wise. Viel Glück, und von der gesparten Kohle könnt Ihr ein Bier auf mich trinken. Na dann…

  5. Servus Stefan,
    kann man das Geld dann in Thailand in bar irgendwo holen, so wie z.B. bei Moneymaxx .
    Gehe nächstes Jahr in Rente und möchte dann evtl. mal länger in Thailand bleiben.

    1. Hallo Gerhard,
      ich würde von Moneymaxx (ich glaube nicht, dass Du damit die ehemalige Versicherung meinst) bzw. Western Union die Hände lassen. Diese Unternehmen sind dadurch reich geworden, dass sie Wanderarbeiter angeblich unkompliziert Geld in ihre Heimatländer überweisen. Dies allerdings zu horrenden offenen und verdeckten Kosten. Auch würden bei mir die roten Lichter angehen, da Moneymaxx auf den Bahamas beheimatet ist, warum nur? Wenn Du mehrere Monate in Thailand verbringen möchtest, eröffne einfach ein Konto in Thailand nach Deiner Ankunft (keine Kontoführungsgebühren und dauert max. 1 Stunde) und überweise einmalig von Deinem Europäischen Konto auf dieses. Es ist ziemlich günstig und es kann über Banken laufen oder auch Fintech Anbieter wie WISE. Letzteres scheint aber wohl zur Zeit Probleme mit Thailand, ähnlich PayPal (https://thethaiger.com/talk/topic/11906-news-forum-paypal-will-still-work-in-thailand-until-the-end-of-the-year/) zu haben.

      1. Hallo zusammen,

        ich habe mit Remitly sehr gute Erfahrungen gemacht. Transfer und Wechselkurse sehr gut und schnell. Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen mit denen gemacht ?

        Grüße

        Oliver

  6. Danke für die guten Artikel.
    In Bezug auf Banken und Kreditkarte kam mir folgende Frage in den Sinn: Schickt die Bank aus D denn auch eine neue Kreditkarte nach Thailand, wenn die alte abgelaufen ist?
    Danke für Aufklärung 🙂

    1. Wenn die thailändische Adresse bei der Bank in Deutschland hinterlegt ist, sollte es kein Problem sein. Die DKB macht dies auf alle Fälle, die Commerzbank ist diesbezüglich auf Amateurniveau. Am besten einfach bei der Bank nachfragen, dann sollte nichts schiefgehen. Viele Grüße

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