Leben in Thailand
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Steuern, die die Gemüter in Thailand erhitzen

Aktualisiert am 13. März, 2024

In Zeiten, wenn Informationen – besonders die, die einen selbst betreffen – rar sind, neigt man schnell zum Hyperventilieren. Leider wird dann auch oft übertrieben und nicht selten werden alternative Wahrheiten geschaffen. Dies kann man seit September 2023 gut bei Änderungen und geplanten Änderungen für die Steuer respektive Besteuerung von Auslandserträgen, die nach Thailand überwiesen werden, sehen. Hier werden dann in Foren und Nachrichtenportalen Erträge mit Vermögen vermischt und ein möglicher Gestaltungsspielraum außer Acht gelassen. Oder Diskriminierung von Ausländern wird als gegeben berichtet. Auch ist es keine exklusive Steuer auf Renten im Ausland für Rentner, die in Thailand mit einem Non Immigrant Visa O leben. Alles wird vermischt und dramatisiert und der Sturm im Wasserglas gerät außer Kontrolle.

Einfach mal durchatmen und den Puls nach unten bringen

In den letzten Wochen bekam ich viele E-Mails wegen der geplanten bzw. schon durchgeführten Änderungen bei den Steuern in Thailand. Da ich selbst in Thailand (Baan Metawi in Chumphon am Golf von Thailand) lebe, bin ich natürlich auch irgendwie davon betroffen. Etliche Privatpersonen überlegten wegen dieser „neuen“ Steuer geplante Investitionen in Thailand aufzuschieben beziehungsweise das gesamte Projekt Auswandern als Rentner nach Thailand auf den Prüfstand zu stellen. Vielleicht bin ich blauäugig oder lebe schon zu lange in Thailand, aber ich bin ziemlich entspannt bei der ganzen Angelegenheit. Vielleicht gibt es ein böses Erwachen für mich, aber aus meinem beruflichen Werdegang, wie auch den erlebten Erfahrungen in Thailand seit 2009, speist sich meine Tiefenentspannung.

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Matt Abold leben in chumphon, thailand

Mein Name ist Matt Abold und ich lebe seit 2009 im Baan Metawi, in Chumphon, Thailand. Ich schreibe übers Auswandern und Überwintern sowie über sozial- und wirtschaftspolitische Themen mit Bezug zu Thailand.
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Geschätzte Lesezeit für diesen Beitrag: 13 Minuten

Ich bin weder Anwalt, Steuerberater noch Fachmann für Rente und Steuer fürs Auswandern nach Thailand. Es handelt sich bei all meinen Beiträgen um keine Rechtsberatung. Alle diesbezüglichen Informationen oder Ideen zum Gestaltungsspielraum sollten Sie für sich selbst bei den jeweiligen Experten klären lassen. Ich gebe hier meine eigenen Erfahrungen und Gedanken bezüglich Auswandern nach Thailand, einem steuerlichen Gestaltungsspielraum beim Non Immigrant Visa und möglichen zu zahlenden Steuern in Thailand aufgrund von Auslandserträgen, wieder. Trotz gewissenhafter Recherche meinerseits sind alle meine Beiträge ohne Gewähr. Ich versuche so weit mir möglich, die Informationen aktuell zu halten.

In den letzten Jahren gab es in Thailand nicht selten bei neuen Gesetzen bzw. Änderungen seltsame Entscheidungen und Gestaltungsspielräume, die manchmal im Wochentakt hin und her verändert wurden. Beispielhaft dazu nachfolgender Blogbeitrag: Long Term Resident Visum – Same Same but different. Aus diesem Grund kann natürlich alles was im Moment hinsichtlich Steuern beziehungsweise der Besteuerung bei Auslandserträgen und Renten aus Europa in Thailand bekannt ist, wieder geändert werden.

Klagen gegen diese neue Auslegung der Steuer wurden bereits eingereicht. Anscheinend ist ein Hauptargument, dass eine so weitreichende Veränderung nicht durch eine Verwaltungsvorschrift geändert werden kann, sondern es bedarf einem neuen Gesetz. Es bleibt also spannend.

Steuern auf Auslandserträge in Thailand: Was ist bisher bekannt?

Auf Auslandserträge fällt ab 1.1.2024 eine Steuer an, wenn diese nach Thailand überwiesen werden. Eine alte Regelung wurde bereits jetzt schon dahingehend geändert, dass ab 2024 Steuern bei Auslandserträgen in Thailand anfallen. Hierbei ist es egal, wann die Erträge im Ausland erwirtschaftet wurden. Anscheinend fällt die Steuer nur an, wenn die Auslandserträge nach Thailand überwiesen werden. Bisher konnte man dies umgehen, indem die Erträge nicht im Kalenderjahr (=Steuerjahr), sondern in den darauffolgenden Jahren nach Thailand transferiert wurden. Dies bedeutet nach jetzigem Stand der Dinge, dass Auslandserträge, die vor dem 1.1.2023 anfielen, weiterhin steuerfrei bleiben, egal wann Sie die Kohle nach Thailand schaufeln.

Wundern Sie sich, warum vor dem 1.1.2023 und nicht den 1.1.2024? Dies liegt daran, dass bis zum 31.12.2023 das alte Steuergesetz Gültigkeit hat. Dies besagt, dass bei Auslandseinkünften, die im selben Steuerjahr nach Thailand überwiesen werden, Steuern zu zahlen sind. Im darauf folgenden Kalenderjahr wären diese zwar bei der alten Steuerregelung steuerfrei, diese gilt aber 2024 nicht mehr und somit müssen Steuern gezahlt werden, wenn in 2023 Geld im Ausland verdient wurde und noch in 2023 nach Thailand überwiesen wird.

  1. thailändische Staatsbürger sind
  2. ausländische Staatsbürger mit einem Permanent Resident Aufenthaltsrecht
  3. ausländische Staatsbürger, die mindestens 180 Tage in einem Kalenderjahr am Stück oder gestückelt in Thailand verbracht haben. Hierbei ist es egal, ob Sie mit Touristenvisum oder z.B. mit einem Non Immigrant Visa sich 180 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr in Thailand aufhalten, die Steuer auf Auslandserträge gilt dann auch für Sie.

Es ist weder eine Steuer nur für in Thailand lebende Ausländer, noch werden nur Renten aus dem Ausland besteuert, noch ist es eine Vermögenssteuer. Auch werden keine Auslandsüberweisungen nach Thailand als eine Art Quellensteuer besteuert. Auch bedeutet ein Bankkonto in Thailand nicht automatisch, dass Sie Steuern zahlen müssen, außer bei Zinserträge in Thailand, die als Quellensteuer, 15%, sofort von den Zinserträgen auf Ihrem Bankkonto abgezogen werden.

Es ist einfach eine Steuer in Thailand auf das persönliche Einkommen. Die Besteuerung erfolgt im Nachhinein. Dabei werden nun auch Auslandserträge, wahrscheinlich auch Renten miteinbezogen. Aber auch nur dann, wenn diese Erträge nach Thailand überwiesen werden.

Alterträge und Vermögen

Eventuell auch wichtig, wenn Sie Kapital (Geld, Aktien, Festverzinsliche, Immobilien, etc.) aus Sicht von Thailand im Ausland haben und dies sich aus Auslandserträgen vor dem 1.1.2023 zusammensetzt, dann ist nach jetzigem Stand keine Steuer zu zahlen, selbst wenn Sie es nach dem 1.1.2024 nach Thailand überweisen sollten. Der Nachweis sollte relativ einfach über einen Kontoauszug, Depotauszug, Grundbuchauszug der ausländischen Bank/Gemeinde möglich sein, bei dem ersichtlich ist, dass die Kohle schon vor dem 1.1.2023 auf dem Konto/Depot lag. Natürlich werden Zinsen, Dividenden, Verkaufsgewinne und Mieteinnahmen, die ab dem 1.1.2023 anfielen, versteuert, falls diese nach Thailand überwiesen werden.

Hierbei sind dann natürlich auch die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen die Thailand mit anderen Ländern, z.B. Österreich, Schweiz und Deutschland, abgeschlossen hat, relevant.

Lesen Sie hierzu auch den Handelsblatt Artikel: Bedrohtes Steuerparadies, vom 29.12.2023. Das meiste darin ist richtig, allerdings nicht bei einer entscheidenden Voraussetzungen zum LTR Visum.

Das Handelsblatt schreibt:

„Eine weitere Möglichkeit bietet das neue Visum LTR („Long-term resident“), das Steuerfreiheit für Auslandseinkommen garantiert. Das Visum kommt aber nur für wohlhabende Personen infrage. Sie müssen ein Einkommen von mindestens 80.000 Dollar im Jahr haben oder mindestens 250.000 Dollar in Thailand investieren.“

Dieses Visum bekommt man nicht alternativ, also entweder 80.000 US $ Einkommen pro Jahr oder 250.000 US $ Vermögen. Bei letzterem müssen Sie immer noch mindestens 40.000 US $ Einkommen oder Rente haben. Siehe: Long Term Resident Visum – Same Same but different.

Wäre es so, wie es im Handelsblatt steht, dann würde ich sofort als Rentner ohne Rente zuschlagen, da eben dann auch Auslandserträge in Thailand von der Steuer befreit sind. Aber über so einen Fehler in der Berichterstattung schaue ich beim Handelsblatt hinweg, da im direkten Vergleich mit der Großzahl deutscher Medien, das Handelsblatt tatsächlich noch als ein professionel arbeitendes Medienunternehmen gesehen werden kann.

Wie hoch ist die Steuer in Thailand eigentlich?

Die Steuer existiert ohnehin schon in Thailand und für natürliche Personen ist es nichts anderes als eine Einkommenssteuer, die in Zukunft auf inländische und ausländische Erträge erhoben wird. Wahrscheinlich wurde bei dieser „neuen“ Steuer in erster Linie an das nicht unerhebliche Vermögen von thailändischen Staatsbürgern gedacht. Im Übrigen fällt eine Steuer auf Auslandserträge in den meisten europäischen Ländern seit eh und je an, also nicht nur in Thailand! Zum Beispiel ist Deutschland sogar strenger als Thailand, Steuern auf Auslandserträge werden fällig, egal ob die Erträge nach Deutschland überwiesen wurden oder nicht.

Wieviel Steuern zahlt man eigentlich in Thailand auf In- und Auslandserträge?

Beispiel 1: Einkommen 65.000 Baht monatlich = 780.000 Baht jährlich
Ertrag von (in Baht):Ertrag bis (in Baht):Steuersatzzu versteuern Steuer
1150.0000 %150.0000
150.001300.0005 %150.0007.500
300.001500.00010 %200.00020.000
500.001750.00015 %250.00037.500
750.0011.000.00020 %30.0006.000
1.000.0012.000.00025 %
2.000.0015.000.00030 %Steuern gesamt:71.000
5.000.00135 %Steuersatz:9,10 %
zu bezahlende Steuern in Thailand, zum Beispiel von Auslandserträge durch Renten
Beispiel 2: Einkommen 150.000 Baht monatlich = 1.800.000 Baht jährlich
Ertrag von (in Baht):Ertrag bis (in Baht):Steuersatzzu versteuern Steuer
1150.0000 %150.0000
150.001300.0005 %150.0007.500
300.001500.00010 %200.00020.000
500.001750.00015 %250.00037.500
750.0011.000.00020 %250.00050.000
1.000.0012.000.00025 %800.000200.000
2.000.0015.000.00030 %Steuern gesamt:315.000
5.000.00135 %Steuersatz:17,50 %
zu bezahlende Steuern in Thailand, zum Beispiel von Auslandserträge durch Renten

Steuern beim Non Immigrant Visa O – Retirement

In der Tat ist es für den einzelnen selten ein positives Ereignis, wenn zukünftig etwas besteuert wird, was bisher steuerfrei war. Und gerade beim für Rentner beliebten Non Immigrant Visa in Thailand, dürften meines Erachtens Auslandserträge, also Renten, zukünftig mit Steuern belegt werden. Warum? Hier der relevante Ausschnitt vom Finanzamt Neubrandenburg bezüglich des DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) Deutschland – Thailand. Siehe hierzu auch: Bank, Rente und Steuern im Ausland, nicht unwichtig fürs Auswandern:

Wenn ein Rentenempfänger seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, so gelten für die Besteuerung seiner Renten, die Bestimmungen im s.g. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Gemäß den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Thailand abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 18 Abs. 1 DBA) wird das Besteuerungsrecht an deutschen Sozialversicherungsrenten, Ruhegehältern (unter bestimmten Voraussetzungen) und der VBL ausschließlich dem Wohnsitzstaat, sprich dem Vereinigten Königreich Thailand, zugewiesen.

Eine Sozialversicherungsrente (Altersrente) von der DRV ist dann ausschließlich in Thailand zu versteuern. Deutschland besteuert diese Rente dann nicht mehr. Sofern sich Ihre Einkommens-, Vermögens- und persönlichen Verhältnisse (Wohnsitz) bzw. die deutschen Besteuerungsgrundsätze oder die zwischenstaatlichen Abkommen (DBA) nicht wesentlich ändern, brauchen Sie keine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben. Dies gilt so lange, bis Sie vom Finanzamt gesondert zur Abgabe aufgefordert werden. Erhalten Sie andere deutsche Einkünfte (außer der deutschen Rente) bleibt das bisherige Finanzamt bzw. ist das Betriebsstätten-Finanzamt zuständig.“

Finanzamt Neubrandenburg RiA (Rentenempfänger im Ausland)

Wenn Sie also beim Non Immigrant Visa O – Retirement die Option Einkommensnachweis anstelle von Vermögensnachweis gewählt haben, dann kann nach jetzigem Stand Thailand diese als Auslandserträge besteuern. Für das Visum haben Sie Ihre Rente schon als Einkommen deklariert und nach Thailand regelmäßig überwiesen. Hier scheint mir die Gestaltungsmöglichkeit sehr gering zu sein. Nicht geklärt ist dann allerdings, ob der Einkommensnachweis von monatlich mindestens 65.000 Baht netto oder brutto ist. Ich vermute, dies wird in den nächsten Monaten noch klarer werden.

Die Alternative aus heutiger Sicht (März 2024) ist dann natürlich ein Wechsel hin zum Vermögensnachweis. Diese 800.000 Baht sollte jeder in Thailand lebende Ausländer ohnehin irgendwo auf der Welt haben. Jetzt müssen Sie eben die Kohle noch nach Thailand überweisen, damit die Visumverlängerung (Non Immigrant Visa) um jeweils ein Jahr auch klappt und dann sollte auch keine Steuer mehr anfallen. Aber natürlich wird die Überweisung nach Thailand nur dann ohne Steuern bleiben, wenn dieses Geld vor dem 1.1.2023 verdient wurde oder Sie sich im Jahr der Überweisung keine 180 Tage in Thailand aufhielten! Dieser Beitrag könnte Ihnen auch ein wenig weiterhelfen: Geht Auswandern ohne Rente und Einkommen?

Beiträge zum Thema: Visum für Thailand

Gestaltungsspielraum bei den Steuern in Thailand

Das Wort Gestaltungsspielraum lässt jeden Steueranwalt bzw. -berater frohlocken. Ist es doch in Deutschland der heilige Gral, wenn es darum geht aus den Millionen von Steuergesetzen, -vorschriften und -regelungen das richtige zu finden, um die Steuern zu senken, insbesondere bei Auslandserträgen lässt sich mit unter die Steuerbelastung auf null drücken, was auch durchaus für Thailand möglich wäre.

Alleine die erwähnte Umstellung der finanziellen Voraussetzungen für ein Non Immigrant Visa für Thailand von der Einkommens- auf die Vermögensoption sollte nach jetzigen Stand ausreichen, um keine Steuern in Thailand darauf zahlen zu müssen. Dies ist eine Möglichkeit des Gestaltungsspielraums.

Wichtig hierbei, es sollte sich immer um einen legalen Gestaltungsspielraum bei den Steuern handeln, egal ob in Deutschland, Thailand, oder anderswo. Leider auch richtig ist, je mehr Erträge man hat, desto eher lohnt sich der Einsatz von Fachanwälten bzw. Steuerberater, die dann oft komplizierte Konstruktionen anbieten, die für durchschnittliche Einkommen wirtschaftlich unsinnig sind. Finanziell Privilegierte und Superreiche bekommen in Deutschland sogar die Hilfe direkt vom Finanzamt, siehe Tagesspiegel vom 12.12.2023!

Ein weiterer möglicher Gestaltungsspielraum für die Steuer in Thailand könnte die Aufteilung der Auslandserträgen mit dem Lebenspartner sein.

Weitere Beispiele, die eventuell, möglicherweise, vielleicht auch bei den Steuern für Auslandserträge in Thailand potenziell möglich sein könnten. Sie sehen, ich formuliere sehr stark im Konjunktiv. 😉

Zahlen Sie bereits Steuern in Thailand, dann kann das thailändische Finanzamt die letzten 5 Jahre Ihre Steuererklärungen überprüfen! Zahlen Sie keine Steuern in Thailand, kann Sie das thailändische Finanzamt die letzten 10 Jahre überprüfen!

Es gibt einiges in Thailand, welches als Aufwand bei der Steuer geltend gemacht werden kann, auch bestimmte Erträge, die überhaupt nicht besteuert werden. Hier empfehle ich Ihnen dann den steuerliche Gestaltungsspielraum auszunutzen und einen Steuerberater in Thailand zu nehmen. Beispiele hierfür: Für Ehegatten (wenn er/sie kein Einkommen hat) und Kinder können Pauschalen abgezogen werden, so auch für Kranken- und Lebensversicherugen, Spenden und persönliche Werbekosten. Mehr dazu, klicken Sie hier.

Weniger als 180 Tage im Jahr des Auswanderns

Wenn Sie planen nach Thailand auszuwandern, sollten Sie im Kalenderjahr des Auswanderns auf alle Fälle versuchen, weniger als 180 Tage nachweislich in Thailand zu verbringen. Warum? Wenn Sie dies schaffen, dürften nach jetzigen Stand der Dinge alle Gelder, die Sie im besagten Kalenderjahr nach Thailand überweisen, egal ob es sich hierbei um Erträge handelt, steuerfrei sein.

Überweisen Sie also viel, so viel, dass es auch für die nächsten Jahre ausreicht. Haben Sie es nicht, dann nehmen Sie einen Kredit auf. Letzteres könnte auch interessant für Ausländer sein, die bereits nach Thailand ausgewandert sind, siehe nachfolgenden Punkt.

Kreditaufnahme im Ausland als Gestaltungsspielraum

Nehmen Sie den theoretischen Fall an, jemand lebt mit einem Non Immigrant Visa O – Retirement permanent in Thailand und bezahlt bisher keine Steuern auf Auslandserträge. Diese Person hat auch Mieteinnahmen, eventuell auch Renteneinkünfte aus Europa. Würde dieses Geld ab 2024 nach Thailand überwiesen werden, müssten Steuern auf Auslandserträge gezahlt werden. Natürlich abzüglich eventuell gezahlter Steuern in Europa – Vermeidung von Doppelbesteuerung! Je nach Höhe der Einkünfte, könnte es sich lohnen, in Europa einen Kredit aufzunehmen. Als Sicherheit dient die Immobilie. Die Kreditsumme wird dann nach Thailand überwiesen.

Da dies kein Auslandseinkommen, sondern ein Kredit ist, den Sie nach Thailand überweisen, dürfte meines Erachtens dann eigentlich keine Besteuerung erfolgen. Die Rückzahlung des Kredits folgt über die Mieteinkünfte. Diese werden aber dann nicht mehr nach Thailand überwiesen. Die Möglichkeit besteht auch mit Renteneinkommen. Allerdings wird dann die Bank in Europa wahrscheinlich keinen Kredit gewähren, falls es keine anderen Sicherheiten mehr gibt.

Gestaltungsspielraum mittels Kreditkarte für die Steuer in Thailand

Mit der Bezahlung einer Auslandskreditkarte in Thailand erfolgt keine Überweisung nach Thailand. Daher dürften dafür auch keine Steuern in Thailand fällig werden, egal ob es sich um Auslandserträge handelt. Die eventuell anfallenden Auslandsgebühren dürften zumindest bei größeren Anschaffungen viel niedriger ausfallen, als die mögliche Besteuerung (Vorteile einer thailändischen Kreditkarte in Thailand).

Ein Gestaltungsspielraum bei Steuern, insbesondere bei jedem, der mit einem Non Immigrant Visa in Thailand lebt, dürfte mit der Zeit zunehmen, zumal es ab 2025 mehr Klarheit geben wird, da dann für viele die Steuererklärung für 2024 erstmalig anfällt.

Natürlich bietet die 180 Tage Regelung den größten Gestaltungsspielraum bei Steuern in Thailand. Gerade wenn Sie sich überlegen nach 2024 auszuwandern, ergibt es aus meiner Sicht den größtmöglichen Nutzen, wenn Sie erst ab ca. Mitte Juli auswandern und somit in dem jeweiligen Kalenderjahr weniger als 180 Tage in Thailand verbringen. Das Geld, welches Sie in diesen besagten Jahr nach Thailand überweisen, sollte dann auch steuerfrei bleiben.

Zu Guter Letzt

Ich las in vielen Forenbeiträgen, aber auch Aufsätzen von Anwaltskanzleien, dass der Umzug ins Ausland aus der Sicht von Thailand eine Alternative wäre. Hierbei wurden immer die günstigeren Steuersätze in Hong Kong, Singapur oder auch Malaysia genannt. Da ich in allen 3 Ländern bereits gearbeitet habe, musste ich wirklich lachen. Hong Kong und Singapur als Alternative für Thailand bei den Steuern zu nennen, ist schon mehr als lächerlich. Im Einzelnen mag die Steuer tatsächlich niedriger sein, nicht aber bei den mickrigen Renten, die viele Deutsche, die in Thailand, aber auch Deutschland leben, bekommen. Viel wichtiger, die Lebenshaltungskosten (siehe: Lebenshaltungskosten und Preise in Thailand) für Ausländer in Thailand sind ein Bruchteil von denen in Hong Kong und Singapur. Und Thailand ist ein Land im Gegensatz zu den beiden Stadtstaaten.

Malaysia, Kambodscha, Indonesien oder auch Vietnam sind Flächenstaaten, hierbei wäre dann ein Vergleich mit Thailand angebracht. Dies kann dann jeder für sich selbst entscheiden. Für mich persönlich kann keines dieser Länder nur annähernd eine Lebensqualität wie Thailand bieten, aber Geschmäcker sind selbstverständlich unterschiedlich.

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Interessiert am Auswandern? Siehe dann nachfolgende Beiträge …

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4 Kommentare

  1. Interessant wäre in diesem Zusammenhang noch, ob die volle Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder nur, wie in Deutschland, der Ertragsanteil in Thailand zu versteuern ist?

  2. Danke Matthias für Deine hilfreiche Analyse zum Thema. Schön, dass Du uns zum Schluss noch etwas zu Schmunzeln mit auf den Weg gibst! Schön, dass der Ehemann Deiner Frau deutsch spricht, und schreibt!

    Tja, Thailand hat sich das von Deutschland abgeschaut. Den Mittelstand immer noch ein wenig schütteln und entsaften. Ein Jammer. Die Reichen finden vermutlich illegale Wege, oder werden in Ruhe gelassen, oder leisten sich einfallsreiche Anwälte. Die Armen werden durch indirekte Steuern und Inflation abkassiert, der Mittelstand zahlt im Wesentlichen alles. Mal sehen wie lange das noch „gut“ geht.

    Viel Glück für alle die mir zustimmen, und noch viele unbeschwerte, genussreiche und sonnige Tage in Thailand!
    Friedo

  3. Servus Matt,
    sehr gut gemachter Blogbeitrag. Nach meiner Vietnamreise war ich in der vergangenen Woche zum ersten Mal wieder an einem deutschsprachigen Stammtisch in Thailand und neben dem Hin und Her zum Thema „automatischer Informationsaustausch von Kontodaten aus Thailand“ gab nur noch das Thema „Steuern auf meine Rente“. Ganz Schlaue wollen ihre Koffer packen und nach Kambodscha weiterziehen, andere haben als neues Paradies die Philippinen auserkoren. Die Unwissenheit speziell deutscher Rentner beim Thema Steuern hat mich dabei nicht überrascht. Keiner von ihnen konnte mir sagen, wie hoch die Steuern ungefähr sind, die er ohne des Umgehungstatbestandes der „unterjährigen Überweisung“ auf seine Altersrente in Thailand zu bezahlen hätte. Auch hinsichtlich der Philippinen und den Steuern auf die deutsche Rente an den deutschen Fiskus herrschte teilweise völlige Ahnungslosigkeit. Ich war der einzige am Stammtisch der sich für das Land seiner Wahl zur Abschätzung des verfügbaren Nettobetrages eine fiktive Steuerberechnung aus den Daten seines letzten deutschen Steuerbescheids vor seiner Auswanderung erstellen ließ, selbstverständlich ohne den oben genannten Umgehungstatbestand. Aber auch Leute die einfach so ins Blaue auswandern, ohne genau das Für und Wider auch fiskalisch abzuwägen, können wenig falsch machen. Selbst wenn das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen nach der nachgelagerten Besteuerung später nicht mehr ausreicht, hatten sie vor der Heimkehr nach Absurdistan eine gute Zeit. Das Allerwichtigste speziell in Thailand ist aber nicht den Liebeskasper zu spielen und den mandeläugigen Schönheiten klar zu sagen, was finanziell geht und was nicht. Sonst sind die in Thailand zu zahlenden Steuern auf die deutsche Rente & Co. im Vergleich zu deren Begehrlichkeiten nur Peanuts.
    Grüße aus Jomtien
    Andre

    Grüße aus Jomtien
    Andre

  4. “ This information I have found on the revenue department of government:
    0702/530
    https://www.rd.go.th/64926.html

    40) B.E. 2015 schreibt vor, dass Einnahmen aus Mäzenatentum erzielt werden oder aus einer Schenkung des Ehegatten als steuerpflichtiges Einkommen, das nur vom Einkommen befreit ist die im gesamten Steuerjahr zwanzig Millionen Baht nicht übersteigt. Die Befreiung muss in diesem Fall ein Ehepaar betreffen. Rechtlich gesehen bedeutet das, dass man ein verheiratetes Paar ist, das als Ehemann und Ehefrau eingetragen ist. “
    ………………
    Hallo Matt,
    o.g. Info hat mir meine Frau vor ein paar Tagen gesendet.
    Das würde ja heißen: Der Europäer macht seiner Ehefrau eine Schenkung und im Gegenzug „unterhält“ sie ihren Mann. Da die Schenkung hoffentlich sehr üppig ausgefallen ist, überweist sie aus Dankbarkeit – einmalig – gleich noch 800.000 THB auf ein Konto, auf das nur Ihr Mann Zugriff hat – und somit ist auch noch die Sicherheit für´s Jahresvisum in trockenen Tücher. Goldschmuck zum Geburtstag bezahlt der Europäer der Einfachheit halber, selbstverständlich mit seiner Kreditkarte.
    Und mit 20 Mille, wird man ja auch über´s Jahr kommen…. 😉

    Somit teile ich Ihre Meinung, daß die „Gemütslage der DACH´ler“ – unbegründet – mal wieder überkocht – sofern man nicht „sein“ gestern Abend kennengelerntes Bargirl als Ehefrau bezeichnet.
    ( dann ist natürlich nach der Transaktion die Schenkung samt Frau für immer weg! ) 😉
    Ein tolles Klima, super Essen, eine schöne Natur, geringe Lebenshaltungskosten, Gelassenheit und sein Leben genießen, reicht dem gemeinen DACH´ler nicht! – Man will auch noch „freiwillig“ keinen Baht Steuern bezahlen…
    Dabei wird geflissentlich „vergessen“, dass im fernen Europa die Steuern oftmals schon abgezogen (einbehalten) wurden, bevor es in der eigenen Kasse geklingelt hat…

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