Leben in Thailand
Visum Thailand 90 Tage Meldung, non immigrant visa, re-entry permit, neuer Reisepass

Visum – Diverse Angelegenheiten für Thailand

Aktualisiert am 13. März, 2024

Dieser Beitrag geht auf diverse Visum Angelegenheiten für Thailand, die in den bisherigen Beiträgen noch nicht ausführlich beschrieben wurden, ein. Zum einen die 90 Tage Meldung für Thailand, dem Visarun für ein neues Visum, das Re-Entry Permit, den Übertrag des Visums vom alten zum neuen Reisepass und das Non Immigrant O Visa für Ehegatten, wenn beide Ausländer sind.

Beiträge zum Thema: Visum für Thailand

Überwintern Sie bei uns, auf Baan Metawi, am Golf von Thailand ist dies Teil unserer Serviceleistungen inklusive detailierte Beratung und Hilfe für entsprechende Angelegenheiten beim Viusm. Wir beraten Sie nach bestem Wissen, helfen Ihnen beim Ausfüllen bzw. Beibringen von erforderlichen Dokumenten und begleiten Sie zur örtlichen Immigrationsbehörde, um unter anderem auch einen 1 Jahres Aufenthaltsstempel für Thailand in Ihren Reisepass zu bekommen, oder das Visum in einen neuen Reisepass übertragen werden soll, oder auch nur für ein Re-Entry Permit, etc. Gerade wenn Sie das erste Mal länger in Thailand sind, wird Ihnen dieser Service vieles erleichtern. Zudem eventuell interessant für Sie:

Matt Abold

Mein Name ist Matt Abold und ich lebe seit 2009 im Baan Metawi, in Chumphon, Thailand. Ich schreibe übers Auswandern und Überwintern sowie über sozial- und wirtschaftspolitische Themen mit Bezug zu Thailand.
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Visum kann nur noch online beantragt werden

Die Beantragung Ihres Visums für Thailand ist seit Nov. 2021 nur online möglich – siehe Schaubild:

Visum Einreise Thailand Non Immigrant Visum Thailand

Kontaktblatt – Botschaftswebseiten:

Botschaften der DACH Länder in Bangkok

Thailändische Botschaften in den DACH Länder

Gut zu wissen

Wenn Sie visafrei bzw. mit einem Touristenvisum nach Thailand einreisen, können Sie dieses Visum grundsätzlich nicht in ein Non Immigrant Visum umtauschen. Sie müssen ein Non Immigrant Visum in Ihrem Heimatland, wo Sie gemeldet sind, beantragen. Es gibt allerdings eine Ausnahme, siehe nächsten Absatz.

Es ist zwar grundsätzlich nur möglich ein Non Immigrant Visa O – Retirement bei thailändischen Botschaften und Konsulaten im Ausland zu beantragen, jedoch gibt es die Möglichkeit dazu auch im Hauptquartier der thailändischen Immigrationsbehörde in Bangkok. Hierfür benötigen Sie das Formular TM 86 (Touristenvisum) bzw. TM 87 (visafreie Einreise) und müssen einige Anforderungen erfüllen, siehe hierzu auch ein PDF der Immigrationsbehörde. Wichtig hierbei, Sie müssen mindestens noch 15 Tage Aufenthaltsberechtigung in Thailand haben. Sehr wichtig hierbei: Die erstmalige Verlängerung dieses Visums um ein Jahr kann nur von dieser Immigrationsbehörde in Bangkok gemacht werden. Erst mit der nächsten Verlängerung um ein Jahr können Sie dies bei jeder Immigrationsbehörde – also auch in Ihrer Heimatprovinz – machen.

Aus dem gleichen oben genannten Grund ist es wichtig, dass Sie den Ausdruck für das Onlinevisum bzw. die E-Mail dazu beim Übertrag in einen neuen Pass oder auch für die Verlängerung Ihres Visums immer dabei haben! Sie benötigen also unter Umständen diese E-Mail viele Jahre lang!

Die finanziellen Anforderungen für das Non Immigrant Visum O haben grundsätzlich nichts mit den finanziellen Anforderungen für die Verlängerung dieses Visum auf ein Jahr in Thailand zu tun. Lokale Immigrationsbehörden in Thailand sind dafür verantwortlich. Die thailändische Botschaft in Berlin hat auch gänzlich andere finanzielle Anforderungen als die thailändische Botschaft in Bern oder auch in Wien z.B. für das Non Immigrant Visum O retirement.

Non Immigrant Visa für Ehepaare in Thailand

Meine Frau vermietet auf unserem Anwesen, Baan Metawi, auch Wohnungen für europäische Überwinterer und Auswanderer. Hierbei kamen öfters mal Fragen bezüglich der diversen Non Immigrant Visa bei Ehepartnern auf. Insbesondere, wenn keiner der beiden thailändischer Staatsbürger ist. Und der Sonderfall, wenn einer der beiden noch nicht 50 Jahre alt ist.

Voraussetzung für ein Non Immigrant Visa für Ehepaare – beide sind Ausländer – ist allerdings, dass eine standesamtliche Heirat vorliegen muss. Zur Aufheiterung empfehle ich Ihnen hierzu den Beitrag: Scheidung in Thailand und Deutschland: Ein Vergleich. Die meisten thailändischen Ehepaare bezeichnen sich als verheiratet, obwohl sie nicht standesamtlich getraut sind.

Wo finden Sie das Rechtliche hierzu?

Auf der Seite des thailändischen Außenministeriums unter Visa Extension: klicken Sie hier. Relevant hierbei sind die Punkte 20 (in the case of being a family member of an alien permitted a temporary stay in the Kingdom) und 22 (in the case of retirement).

Vorgehensweise bei Non Immigrant Visa für Thailand für Ehepaare

Ist erst einer von Ihnen über 50 Jahre alt, ist dieser auch der Hauptantragsteller. Wichtig: Das Non Immigrant Visa O – Retirement ist grundsätzlich nur für Ausländer, die über 50 Jahre sind, beantragbar. Sind Sie beide schon über 50 Jahre, dann ist es ohnehin egal. Nach Prüfung der Unterlagen bekommen beide nun das Non Immigrant Visum O Retirement. Dies, obwohl ein Ehepartner noch keine 50 Jahre alt ist. Sind beide unter 50, geht es überhaupt nicht! Vergessen Sie auf gar keinen Fall Ihre original Heiratsurkunde, wenn Sie nach Thailand fliegen, warum?

Das richtig tolle dabei, wenn Sie ein Jahresvisum ohne Ausreisepflicht später in Thailand haben wollen, dann benötigen Sie dafür die berühmten 800.000 Baht auf ein Konto auf Ihrem (kein Gemeinschaftskonto!) Namen lautend, bei einer thailändischen Bank. Es geht natürlich auch die 65.000 Baht Variante (Achtung Steuerpflicht Thailand!) mit monatlichem Einkommen, wie z.B. eine Rente. Allerdings bei standesamtlich verheirateten Ehepartnern ist nicht der doppelte Betrag erforderlich, sondern es muss nur einmal die 800.000 Baht auf einem Bankkonto nachgewiesen werden.

Für die Verlängerung nach 3 Monaten hier in Chumphon für das Jahresvisum ist es ausreichend, dass nur einer der standesamtlich verheirateten Ehepartner die 800.000 Baht nachweist. Allerdings muss dazu die Heiratsurkunde übersetzt werden (ein Übersetzungsbüro muss von der Liste der anerkannten Dolmetscher bei der Deutschen Botschaft Bangkok, hier klicken gewählt werden). Die Übersetzung kann online, auch von Deutschland aus in Auftrag geben werden. Diese Übersetzung muss dann mit der Originalheiratsurkunde bei der Deutschen Botschaft in Bangkok zur Beglaubigung vorgelegt werden. Ein Bevollmächtigter kann dies auch machen.

Wichtig!

Für die Langzeit Verlängerung des Non Immigrant Visums in Thailand mittels 800.000 Baht will die Immigrationsbehörde in Chumphon nicht nur sehen (mit den erforderlichen Banknachweisen), ob das Geld mindestens 3 Monate auf dem Konto (erstmalig 2 Monate) vor der Visumverlängerung war, sondern mittels 1-jährigem Kontoauszug auch, ob die Kriterien des Außenministeriums hinsichtlich unterjährigen Geldverfügungen eingehalten wurden. Klicken Sie hier, und dann auf den Punkt: „Visa Extension – In case of retirement“. Es kann erst 3 Monaten nach der Visumverlängerung soviel abgehoben werden, das minimum 400.000 Baht auf dem Konto bleiben. Bei einem Sparbuch (Fixed Deposit Account) entfällt dies, insofern auf dem Sparbuch klar ersichtlich ist, dass unterjährig von Monat 3 bis 9 der Visumslaufzeit, immer mindestens 400.000 Baht vorhanden waren!

Berichten von Lesern dieses Blogs zufolge, verlangt die Immigrationsbehörde in Pattaya 3 Monate nach der Visumverlängerung einen Nachweis, dass 800.000 Baht weiterhin auf dem Konto liegen. Sie sehen, andere Provinzen, andere Sitten 😉

Tipp:

Sollten Sie ohnehin von der Botschaft eine Beglaubigung für Ihre ins Thailändisch übersetzte Kopie Ihrer Heiratsurkunde benötigen, warum dann nicht auch gleich noch Ihren Führerschein übersetzen und diese Übersetzung in einem Aufwasch bei der Botschaft auch noch beglaubigen lassen? Hierbei müssen Sie dann nur einmal einen Termin bei der Botschaft machen und selbst hingehen bzw. Sie schicken einen Bevollmächtigten. Näheres dazu finden Sie im Beitrag: Der thailändische Führerschein, aber auch für den deutschen gibt es einen Beitrag: Verwaltungsscherzchen Führerschein – Erlebte Geschichten.

Bei den Gebühren allerdings, z.B. Verlängerung, Re-Entry Permit oder auch beim Visarun wird pro Person gerechnet und nicht pro Ehepaar. Bezüglich Geld und Geldgeschäfte empfehle ich Ihnen diese Beiträge:

📌 Klicken Sie hier:

Geht auch bei der Einkommensoption

Wollen Sie die Verlängerung lieber über die zurzeit monatlichen 65.000 Baht Mindesteinkommen machen, dann muss nur einer diese Summe nachweisen und der andere Ehepartner bekommt dann auch das Jahresvisum.

Die Deutsche Botschaft stellt diesen „Certificate of Income“ Bescheid nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) aus. Nachdem der Pass und zum Beispiel der Rentenbescheid vorgezeigt wurde, dauert die Ausstellung nur einige Minuten. Folgendes steht dabei in diesem Dokument (Stand 02/2022):

Certificate
for the Royal Thai Immigration and Revenue Authorities
This is to certify from the documentation seen at this Embassy, that the German citizen
Mr / Mrs XXX
Date of birth: xxx
Holder of German Passport No. xxx
Date of expiry: xxx
is receiving monthly annuity payments from Germany totalling EUR xxx. The equivalent amount in Thai currency is THB xxx, subject to fluctuation at the current rate of exchange.
Bangkok, date, stamp and signature

Deutsche Botschaft Bangkok
Aktuelle Entwicklung 2024

Die Diskussionsforen Ende 2023 liefen heiß und seit 1. Januar 2024 sind Auslandseinkünfte aus Sicht von Thailand – mit der Überweisung nach Thailand – ganz egal in welchem Jahr die Einkünfte nach 2024 anfallen, steuerpflichtig. Siehe hierzu: Steuern, die die Gemüter in Thailand erhitzen

Genau dies ist auch der Grund, dass ich schon immer die 800.000 Baht Vermögens Variante für das Non Immigrant Visum besser empfand als die Variante mit den 65.000 Baht monatlicher Renteneinkünften. Da Thailand laut dem DBA Deutschland Thailand das Besteuerungsrecht für die Rente hat, wird Thailand ab 1.1.2024 Steuern auf dieses Renteneinkommen erheben. Bei der 800.000 Baht Variante handelt es sich aber um Vermögen und eine Vermögensteuer wird in Thailand im Moment nicht diskutiert. Wenn Sie also nach Thailand auswandern wollen, sollten Sie darauf achten, dass Sie im ersten Jahr, weniger als 180 Tag in Thailand verbringen, dann dürften auch sämtliche Gelder, welche Sie im besagten Jahr nach Thailand überweisen, in Thailand weiterhin steuerfrei bleiben!

90 Tage Meldung Thailand

Tipp

Die 90 Tage Meldung hat nichts mit Ihrem Visum zu tun! Bestenfalls können Sie es eventuell 1 Mal pro Jahr zeitlich kombinieren. Die Meldung kann frühestens 15 Tage vor und spätestens 7 Tage nach 90 Tage Aufenthalt in Thailand gemacht werden.

Das Beitragsbild zeigt eine Erinnerung für die nächste 90 Tage Meldung für Thailand, nachdem ich binnen 5 Minuten diese 90 Tage Meldung bei unserer lokalen Immigrationsbehörde in Chumphon gemacht habe. Hätte auch ein Vertreter machen können, dem ich meinen Reisepass geben hätte müssen oder natürlich auch online. Anders als in Deutschland ist die Digitalisierung schon längst im thailändischen Staatsapparat angekommen. Selbst 5G wird bei der thailändischen Polizei für Online Kriminalität eingesetzt. Wir debattieren noch darüber, aus welchem Land wir die zukünftige zweitklassige 5G Ausrüstung kaufen sollen, da die erstklassige aus dem bösen China kommt.

Tipp

Jede Ankunft aus dem Ausland (Land/Wasser/Luft) zählt als Beginn der 90 Tage Frist, dies gilt auch für einen Visarun!

📌 Passend hierzu, klicken Sie hier:

Da ich mich ohnehin nach unserer Bangkok Tour, siehe Beitrag: Chatuchak Wochenendmarkt, ein Sammelsurium von allem, nach einer Fahrradtour sehnte, verband ich beides. Als kleine Aufgabe am Abend zuvor musste ich noch das Formblatt TM47, klicken Sie hier für eine PDF Datei, für die 90 Tage Meldung ausfüllen und eine Passkopie anfertigen.

Für die meisten Visa ist nach 90 Tage eine Ausreise aus Thailand verpflichtend

Eigentlich hat diese Meldung für jeden Ausländer, der sich länger als 90 Tage in Thailand aufhält, nichts mit den jeweiligen Visa zu tun. Trotzdem muss es bei der Immigrationsbehörde Ihres Aufenthaltsortes in Thailand abgegeben bzw. online gemacht werden. Thailändische Behörden möchten jeweils nach 90 Tagen wissen, wo Sie sich gewöhnlich aufhalten. Bei den Touristenvisa war dies bisher nicht erforderlich, da es keines gab, bei dem Sie sich länger als 90 Tage in Thailand aufhalten konnten. Sie mussten nach max. 3-monatigem Aufenthalt, inklusive der einmal möglichen 30 Tage Verlängerung bei einer Immigrationsbehörde (kostet 1.900 Baht), das Land für einen Visarun verlassen. Die Erklärung zum Visarun finden Sie im Beitrag: Welches Visum für Thailand passt zu mir?

Die Sinnhaftigkeit ist durchaus gegeben. Insbesondere, wenn man sich die hohe Anzahl von Ausländern anschaut, die vor Covid-19 kriminell auffällig wurden. Schnell konnten thailändische Behörden diese Ausländer ausfindig machen. Die 90 Tage Meldung half auch dabei. Hierzu empfehle ich Ihnen noch diese Beiträge:

Re-Entry Permit gültig bei jedem Visum in Thailand

Wollen Sie während der Laufzeit Ihres Visums in Thailand das Land vorübergehend verlassen, benötigen Sie ein Re-Entry Permit. In diesem großen Reisepassstempel mit der Überschrift: Re-Entry Permit wird die Nummer Ihres Visums und das Enddatum eingetragen. Wenn Sie nun wieder nach Thailand einreisen, benötigen Sie kein neues Visum, sondern Sie bekommen das Ablaufdatum Ihres Visums in Ihrem Reisepass gestempelt. Es kostet einmalig (single) 1.000 Baht und bei mehrmaligen (multiple) Ausreisen während der Visumlaufzeit kostet es 3.900 Baht. Beim LTR Visa ist automatisch für die Laufzeit das Re-Entry Permit integriert. Passend dazu:

Sie bekommen das Re-Entry Permit bei jeder Immigrationsbehörde oder auch am Abflughafen. Vergessen Sie das Re-Entry Permit, verfällt Ihr Visum und Sie beginnen von vorne. Das Formblatt für das Re-Entry Permit finden Sie hier. Übrigens, eine Einreise nach Thailand zählt auch automatisch als eine 90 Tage Meldung!

Tipp

Der Unterschied Re-Entry Permit und Visarun liegt darin, dass bei ersterem eine Aus- und Einreise nach Thailand während der erlaubten Aufenthaltsdauer erfolgt. Beim Visarun ist die maximale Aufenthaltsdauer erreicht und Sie müssen das Land verlassen. Falls Sie Ihr Visum verlängern können, ist natürlich kein Visarun erforderlich.

Neuer Reisepass und altes Visum

Wenn Sie in Thailand leben, ergibt es durchaus auch Sinn, einen ablaufenden Reisepass durch einen neuen, bei der Deutschen Botschaft in Bangkok beantragten, zu ersetzten. Lesen Sie zum einen die Beiträge dazu:

Zum anderen, ein bereits bestehendes thailändisches Visum lässt sich recht einfach in den neuen Reisepass übertragen. Mit der Abholung des neuen Reisepass bei der Botschaft in Bangkok bekamen Sie früher auch ein Schreiben für die thailändische Immigrationsbehörde, dass dieser Pass den alten ersetzt, diesen Service gibt es seit 2023 nicht mehr. Allerdings nach Auskunft der Deutschen Botschaft Bangkok gibt es bisher keine Meldungen, dass thailändische Immigrationsbehörde darauf bestehen. Mit der Umschreibung bekommen Sie mehrere Stempel in den neuen Reisepass und alles ist in Ordnung. Die 90 Tage Meldung bleibt davon unberührt und muss nicht erneut bei der Behörde in Thailand gemacht werden.

Wichtig hierbei

Mit Einführung der Online Visen über die thailändischen Botschaften bzw. Konsulate fällt der Eintrag eines Visums im Reisepass weg. Daher ist es wichtig, dass Sie den Ausdruck für das Onlinevisum beim Übertrag in einen neuen Pass immer dabei haben. Anderweitig wird es Schwierigkeiten geben.

Leben und wohnen auf Baan Metawi in Chumphon am Golf von Thailand

Wenn Sie sich für einen Langzeitaufenthalt bei uns in Chumphon interessieren, lesen Sie sich das Mietangebot meiner Frau auf Baan Metawi gut durch. Es zeichnet sich im Besonderen dadurch aus, dass es ein sehr nützliches und vielfältiges Servicepaket bietet, welches Ihnen den Schritt zum Überwintern, Übersommern oder Auswandern nach Thailand erheblich erleichtert. Frei von Massentourismus erleben Sie bei uns in Chumphon das wahre Thailand mit seiner bezaubernden Meereskulisse inmitten tropisch exotischen Naturlandschaften. Zudem spricht der Ehemann meiner Frau sogar auch Deutsch.

Interessiert am Auswandern? Siehe dann nachfolgende Beiträge …

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