Leben in Thailand
Erfahrungsbericht Adoption Thailand, Auslandsadoption, Deutsche Botschaft Bangkok

Erfahrungsbericht Adoption Thailand und Auslandsadoption Deutschland

Aktualisiert am 17. Juni, 2024

Mein Erfahrungsbericht Auslandsadoption beginnt im Juli 2015 und endet nach einem fünfjährigen Verwaltungsmarathon im August 2020. Die Handlung spielt sich in 2 Ländern auf 2 Kontinenten ab. Manchmal verläuft sie haarscharf an Kafkas Process, jedoch endet sie mit einem Happy End. Die Rede ist von der Adoption in Thailand von Sohn Nummer 2 und – nach ca. 3 Jahren – der darauf aufbauenden Auslandsadoption aus Sicht des deutschen Staats. Insbesondere die Deutsche Botschaft in Bangkok stach positiv heraus.

Viel durften wir alle dabei lernen. Bezüglich der thailändischen Verwaltung war die Lernkurve bei mir, dem Biodeutschen, natürlich viel steiler. Es gab aber auch Positives beim deutschen Staatsapparat, mit seiner von mir oft gescholtenen Verwaltung, zu berichten. Nicht aber in den nachfolgenden Beiträgen:

📌 Klicken Sie dazu hier:
Matt Abold leben in chumphon, thailand

Matt Abold heißt der Bub und lebt seit 2009 auf Baan Metawi, in Chumphon, Thailand. Er schreibt übers Auswandern und Überwintern und sozial- und wirtschaftspolitische Themen mit Bezug zu Thailand.
++ neu ++ kommentierte Nachrichten über Thailand, klicken Sie HIER

Geschätzte Lesezeit für diesen Beitrag: 15 Minuten

Meine Hängematte

In meiner Hängematte auf Baan Metawi liegend, erscheint mir dieser 5-jährige Verwaltungsmarathon in 2022 sehr weit entfernt. Jedoch weiß ich, dass viele den Wunsch für eine Adoption in Thailand oder eben eine Auslandsadoption aus Sicht der deutschen Verwaltung hegen. Daher raffe ich mich wieder auf, um diesen Erfahrungsbericht über die Adoption meines Sohnes Nr. 2 zu schreiben. Dies bedeutet natürlich auch alte Dokumente, unzählige E-Mails und Besuche zu lesen und zu rekonstruieren. Darauf habe ich eigentlich eine Allergie, wie sonst könnte ich mein Leben am Golf von Thailand als paradiesisch bezeichnen (siehe auch: Chumphon, ein magischer Ort und mein Paradies). Trotzdem mein Hinweis, dass ich natürlich keine Garantie auf Richtigkeit geben kann. Zumal der Prozess vor 7 Jahren begonnen und sich daher wahrscheinlich einiges geändert hat!

Meine ersten Minimalerfahrungen durfte ich in den 90er Jahren mit 5 thailändischen Waisenkindern machen. Ein Programm einer uns damals gut bekannten NGO in Thailand half, eine Art Partnerschaft mit einem Kind einzugehen. Pro Waisenkind wurde ein jährlicher Betrag für Schulgeld, Schuluniform, etc. fällig, was dem Kind zumindest eine Minimalchance für den Start ins Leben brachte. Jährlich bekamen wir Briefe der von uns unterstützten Kinder. Letztendlich war es nur Geld, aber auch dies hilft, die Welt ein wenig besser zu machen.

Allgemeines zur Adoption

Seit ca. 20 Jahren nimmt die Zahl der Adoptionen aus deutscher Sicht von ca. 8.600 in 2003 auf 3.800 in 2020 ab. Davon waren ca. 2/3 Stiefkindadoptionen. Interessant hierbei, dass den zuletzt ca. 3.800 Adoptionen ca. 16.000 Sorgerechtsentzüge gegenüberstanden. Bei Auslandsadoptionen sieht der Rückgang noch gravierender aus. Bis 2020 sank die Zahl der Kinder, die durch Auslandsadoption nach Deutschland geholt wurden, um 75 % auf 116. Leider fand ich keine Zahlen über Auslandsadoptionen, bei denen, wie von mir, von Auslandsdeutschen adoptiert wurde. Auch interessant: Von allen Ländern weltweit wurden am meisten Kinder aus Thailand adoptiert. Alle Daten hierzu finden Sie in dieser PDF Datei.

Ich war sehr überrascht über die geringe Anzahl der Adoptionen und deutschen Auslandsadoptionen. Noch überraschter war ich über die winzige weltweite Anzahl von Auslandsadoptionen, die in 2019 gerade mal 2.971 (diese Zahl scheint mir zu niedrig zu sein) betrug. Zumal doch der Ursprung der Adoption vielversprechend erschien.

Berühmtheiten

Die Adoption kommt ursprünglich aus der Römerzeit. Kaiser Augustus ist Namensgeber meiner Geburtsstadt Augsburg. Selbst von Gaius Iulius Caesar (ja, genau der) adoptiert, sorgte er mittels Adoption für den geeigneten Nachfolger. Tiberius, nebst seinem Adoptionsvater, zählt heutzutage eher zu einem der besseren Kaiser des römischen Reiches, zusammen mit dem adoptierten Marcus Aurelius. Mittels Adoptionen wurde versucht, geeignetere Erben als die biologischen Kinder zu finden. Dynastien mit anderen Familien aufzubauen, war ein anderer Grund. Ähnlich ist natürlich auch die spätere Geschichte gespickt mit strategischen Verheiratungen von Töchtern und Söhnen einflussreicher Familien.

Weitere berühmte Menschen, die adoptiert wurden: Steve Jobs, Nelson Mandela, Marilyn Monroe (nicht de jure), Jamie Foxx, Ray Liotta, Gerald Ford, Edgar Allan Poe (nicht de jure), Alexander Hamilton, Aristoteles, Jackie Chan, Nelson Müller, Philip Rössler, etc.

Wo alles mit der Adoption bzw. Auslandsadoption begann

Die erste Anlaufstelle für uns war die thailändische Behörde „Department of Children and Youth“, siehe Webseite in Bangkok (E-Mail: adoption@dcy.go.th). Der erste Schritt für die Adoption in Thailand ist ein offizieller Termin dort, wo Ihnen dann ein Fallbeamter zugeordnet wird. Dies geschah bei uns im Juli 2015, zu diesem Zeitpunkt war mein heutiger Sohn Nummer 2 gerade 13 Jahre alt. Selbst wenn Sie später für die Adoption kein Anerkennungs- und Umwandlungsverfahren in Deutschland machen sollten (Details weiter unten), benötigen Sie trotzdem für jede Auslandsadoption auch die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption in Bonn, siehe Webseite Bundesanstalt für Justiz (E-Mail: auslandsadoption@bfj.bund.de).

Mein Erfahrungsbericht über die Adoption beginnt mit dem offiziellen Erstgespräch bei o.g. thailändischer Behörde; Sohn Nummer 1 war auch dabei. Dies half natürlich, da er ein Luuk Krueng ist, Jura in Deutschland und Thailand studierte und auch unserem Fallbeamten gleich für eine erste Stellungnahme zur Verfügung stand.

Die Sprache ist nicht zu unterschätzen

Wer Thailand kennt, weiß, dass Thailändern die englische Sprache noch spanischer vorkommt als uns Deutschen. Meine Hochachtung gilt daher auch dem sehr verständlichen Englisch aller mit uns involvierten thailändischen Beamten und Sozialarbeitern, insbesondere aber dem professionellen Ablauf der gesamten Adoption in Thailand. Kein Same Same but different, sondern einfach nur professionell. Damals wären auch meine thailändischen Sprachkenntnisse nicht ausreichend gewesen, um alle Fachausdrücke und den Inhalt thailändischer Verwaltungsakte zu verstehen. Daher mein Hinweis auf diese Beiträge:

📌 Klicken Sie dazu hier:

Für eine reine Auslandsadoption deutscher Eltern, ohne Bezug zu Thailand, ist auch das Problem der Sprache zu klären. Früher oder später wird das Adoptivkind auch nach seiner Herkunft fragen und eventuell auch Thailand und ehemalige Verwandte kennenlernen wollen. Insbesondere wenn das Kind schon sprechen kann, sollte man in Deutschland versuchen, dass das Kind die thailändische Sprache nicht verlernt. Der Gewinn an Lebenssinn beim Kind übersteigt die Mühen bei weitem.

Grober Ablauf der Adoption in Thailand

Begrifflichkeiten

Thailand ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation von 1961 nicht beigetreten. Die Urkunden können daher nicht mit einer Apostille versehen, sondern müssen legalisiert werden. Die konsularische Legalisation erfolgt für Urkunden durch die deutsche Botschaft in Thailand (klicken Sie hier). Lesen Sie hierzu auch die Gedanken des Auswärtigen Amtes.

Auf beiden Seiten (Thailand und Deutschland) wurden im gesamten Prozess auch Überbeglaubigungen nötig. Hier die Gedanken des Bundesamt für Justiz zum Thema Überbeglaubigung bei Führungszeugnissen.

Thailand ist obigem Haager Abkommen nicht beigetreten. Allerdings ist es, wie auch Deutschland, dem Haager Übereinkommen von 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption beigetreten. Dies erleichterte einiges immens. Warum eigentlich immer Den Haag, warum nicht mal exotischere Orte und warum wird das Den in Den Haag immer weggelassen?

Als Zugabe und wen es interessiert, klicken Sie hier für eine 172-seitige PDF Datei. Die Überschrift lautet: Die rechtlichen Wirkungen einer im Ausland oder nach ausländischem Recht ausgesprochenen Adoption eines minderjährigen Kindes.

Häufig gestellte Fragen und deren Antworten zu einer Auslandsadoption finden Sie hier. Jetzt noch ein Link zu einer allgemeinen Broschüre der Bundesanstalt für Justiz in Bonn zum Thema: Internationale Adoption.

Hier nun die Ablaufliste der Adoption in Thailand

Vorzulegende Dokumente

  1. Überbeglaubigtes Führungszeugnis, ausgestellt vom Bundesamt für Justiz, Übersetzung ins Thailändische, Legalisierung durch die Deutsche Botschaft in Bangkok.
  2. Überbeglaubigte Adoptionsbefähigungsbescheinigung, ausgestellt vom Bundesamt für Justiz, Übersetzung ins Thailändische, Legalisierung durch die Deutsche Botschaft in Bangkok. Diese wurde erst ausgestellt, als ich nachwies, dass mein gewöhnlicher Wohnsitz im Ausland ist. Hierzu diente:
    1. Eine Kopie meiner Abmeldebescheinigung (Die Abmeldebescheinigung – wichtig fürs erfolgreiche Auswandern nach Thailand).
    2. Eine von der Botschaft beglaubigte Abschrift meines thailändischen Non Immigration Visum (Welches Visum für Thailand passt zu mir?)
    3. Ferner eine von der Botschaft beglaubigte Abschrift meines Reisepasses.
    4. Eine übersetzte thailändische Heiratsurkunde, welche von der Deutschen Botschaft legalisiert wurde.
  3. Mein ins thailändische übersetzter Reisepass, legalisiert durch die Deutsche Botschaft in Bangkok und überbeglaubigt durch das thailändische Außenministerium in Bangkok.
  4. Thailändische Heiratsurkunde. Da wir in Thailand standesamtlich geheiratet haben, musste die Deutsche Botschaft Bangkok hierzu nicht eingeschaltet werden. Diese war jedoch für das spätere deutsche Verfahren erforderlich!
  5. Einverständnis für die Adoption in Thailand von meinem Sohn Nr. 1. Ohne sein anfängliches OK hätte ich die Adoption überhaupt nicht gemacht. Heutzutage ist das Verhältnis der beiden Söhne untereinander tatsächlich wie zwei Brüder, obwohl keine Blutsverwandtschaft vorliegt. Als Bestrafung meinerseits muss ich akzeptieren, dass beide Jura studieren bzw. im Fall von Sohn Nr. 1 bereits fertig damit ist. Siehe auch: Geiz ist geil in Deutschland: Das passende Motto unseres Staatsapparats
  6. Meine Geburtsurkunde übersetzt ins thailändische. Allerdings musste diese nicht legalisiert werden. Ich vermute, darauf wurde verzichtet, da dies im Zuge der Heirat in Thailand schon gemacht wurde.
  7. Ein von mir verfasster Lebenslauf mit detaillierter Vermögensaufstellung auf Englisch. Siehe auch: Geht Auswandern ohne Rente und Einkommen?
  8. 2 Referenzschreiben auf Englisch, inhaltlich sollten diese auf die Adoption durch mich eingehen.

Maßnahmen der thailändischen Verwaltung

  1. Teilnahme an einem verpflichtenden 2-tägigen Seminar auf Englisch zur Vorbereitung auf die Adoption. Lustig hierbei, die Verpflichtung galt auch für meine Frau, Thailänderin und leibliche Mutter meines zu adoptierenden Sohnes. Allerdings war das Seminar auch für Auslandsadoptionen in Thailand, wo beide Elternteile Ausländer waren. Siehe auch: Thailänderin und Familienleben in Thailand.
  2. Hinterlassen meiner Fingerabdrücke (mit Tinte!) vor einer gefüllten Gefängniszelle bei der Polizei in Pak Naam Chumphon. Siehe auch: Pak Naam Chumphon hat richtig viel zu bieten. Über Monate wurden dann mittels meiner Fingerabdrücke in ganz Thailand nach kriminellen Verhalten meinerseits gesucht. Zudem wurde mir gesagt, dass auch noch eine Interpolanfrage gestellt wurde, da ich vielleicht in einem Drittland gesucht werden könnte.
  3. Eine Gesundheitsprüfung, wo auch insbesondere nach bestimmten ansteckende Krankheiten gesucht wurde.
  4. Eine Wohnsitzbestätigung, ausgestellt von der thailändischen Immigrationsbehörde.
  5. Anfertigung eines Sozialberichtes des thailändischen Jugendamts in Chumphon über uns, die Eltern und über Sohn Nr. 2. Es kamen 5 Vertreter, die mit allen Beteiligten ein Interview führten, Fotobeweise wurden erstellt, Nachbarn befragt und der Bürgermeister um eine Stellungnahme gebeten.
  6. Anfertigung eines psychologischen Gutachtens bezüglich meiner Befähigung, ein Kind zu adoptieren. Dies wurde von einer Psychologin in Chumphon gemacht. Lustig dabei, die Dame konnte kein Englisch. Daher musste mein zum damaligen Zeitpunkt doch eher schlechtes als rechtes Thailändisch ausreichen. Nochmal lustig, da mein Thailändisch ungenügend war, durfte ich Bilder malen und so gut wie möglich detailliert erklären. Wir empfanden es beide als sehr erheiternd. Überhaupt nicht lustig empfand ich, dass der völlig unsinnige und zurecht umstrittene Rorschachtest mit mir gemacht wurde.
  7. Förmliches Abschlussinterview mit Sohn Nr. 2, meiner Frau und mir bei der thailändischen Adoptionsbehörde in Bangkok. Auf thailändisch wurden wir alle 3 von 5 teilweise hochrangigen Beamten befragt. Dieses Interview habe ich als sehr freundliches und heiteres Gespräch in Erinnerung.

Thailändische Adoptionsurkunde

Nach fast 2 Jahren bekamen wir dann im Februar 2017 von der thailändischen Adoptionsbehörde eine positive Entscheidung. Diese führte dann dazu, dass im März 2017 beim Registeramt des Stadtbezirkes Chumphon die Adoption ins Adoptionsregister eingetragen wurde. Laut Aussage unserer Fallbeamtin, war es eine der schnellsten Adoptionen, die sie gemacht hatte?!? Die lange Zeitdauer empfinde ich heutzutage gar nicht schlecht. Insbesondere bei einer Adoption sollte sich von der behördlichen Seite auch Zeit genommen werden. Die Möglichkeiten des Missbrauchs sind nicht von der Hand zu weisen.

Der Verwaltungsakt in Chumphon war Grund für meine vom thailändischen Außenministerium überbeglaubigtge Passkopie. Einzelne Provinzbehörden können die Echtheit der Legalisierung und Unterschrift der Deutschen Botschaft nicht überprüfen, daher die zusätzliche Beglaubigung des Außenministeriums.

Für den eigentlichen Verwaltungsakt wurden alle Personen geladen, nebst zwei Zeugen. Der Text des Dokuments wurde vorgelesen und die Adoptionsurkunde erteilt. Allerdings hat sich dabei ein aus heutiger Sicht lustiger Fehler eingeschlichen, über den Sie im Beitrag: Künstliche Intelligenz – Natürliche Überschätzung unter dem Kapitel: Thailändisches Blockchain und folgende, lesen können. Hierzu passt auch: Erfahrungsbericht ChatGPT in Bezug auf Thailand.

Die von mir geschätzten Kosten für die Adoption in Thailand (Behördenkosten Deutschland, Behördenkosten Deutsche Botschaft Bangkok, Übersetzungen, thailändische Verwaltungskosten (vernachlässigbar), etc. beliefen sich auf unter € 500 zuzüglich ca. € 500 für Fahrten Chumphon Bangkok, nebst Übernachtungskosten.

Ablauf der Auslandsadoptionen in Deutschland

Da sich bei einer Adoption thailändisches und deutsches Recht stark unterscheiden, wird die Adoption in Thailand aus deutscher Sicht als „schwache“ Adoption bezeichnet. Siehe hierzu die Gedanken des Bundesamt für Justiz. Will man nun die Auslandsadoption auch in Deutschland anerkennen lassen, muss man einen Antrag auf Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung gemäß § 2 AdWirkG sowie Umwandlung gemäß § 3 AdWirkG stellen. Siehe auch hierzu die Gedanken des Bundesamt für Justiz. Daraus geht hervor, dass ich mich als Auslandsdeutscher an Berlin – mir läuft es schon kalt den Rücken herunter, wenn ich nur daran denke – wenden musste.

Da unser gewöhnlicher Wohnsitz Thailand ist, mussten meine Frau und ich im Februar 2018 auch einen förmlichen Antrag bei der Deutschen Botschaft in Bangkok stellen. Dies war zusätzlich erforderlich, nachdem bereits im August 2017 der Antrag beim Amtsgericht Schöneberg, Berlin von mir gestellt wurde. Meine Frau versteht deutsche Amtssprache nicht – ich eigentlich auch nicht – daher stellte uns die Deutsche Botschaft Bangkok auch einen hausinternen Dolmetscher. Die Verwaltungsgebühren waren überraschend günstig.

Berlin: Deutschlands gescheitertes Bundesland

Hält Deutschland sich Berlin nur als Versuchskaninchen, um zu sehen, wie sich Failed States entwickeln? Im Großen hören wir häufig von den entsetzlichen Zuständen in Berlin. Beispielhaft Flughafenchaos, Enteignungen, Toiletten fürs 3. Geschlecht und „arm aber sexy“ („einfach unfähig“ wäre passender). Es gipfelt darin, dass der Rechtsstaat in Berlin für viele, teilweise auch schwere Straftaten, aufgegeben wurde (klicken Sie dazu hier) und eine Demokratiegefährdung, da völliges Versagen der Berliner Verwaltung bei der letzten Bundestagswahl vorlag.

Im Kleinen ist es leider nichts anders. Für viele Verwaltungsakte, wo Auslandsdeutsche etwas benötigen, wurden innerhalb Deutschlands bestimmte Gerichte und andere Ämter bestimmt. Zusätzlich zu deren normalen Aufgaben haben diese ein Spezialgebiet für Auslandsdeutsche. Zum Beispiel ist das Finanzamt Neubrandenburg für alle Rentenangelegenheiten von deutschen Rentnern im Ausland zuständig.

Bei Auslandsadoptionen, hier eine Adoption in Thailand, bei denen der deutsche Staatsbürger im Ausland lebt, ist dann das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig. Besser sollte ich sagen, bei Auslandsadoptionen versucht das Amtsgericht Schöneberg Auslandsdeutsche schnellstmöglich abzuwimmeln, vergisst dabei aber nicht zuvor, die Gebühren für das Anerkennungs- und Umwandlungsverfahren, jeweils € 240, einzuziehen. In 2 E-Mails wurde mir von diesem Amt insgesamt 4-mal nahegelegt, das Verfahren „… nach § 187 Abs. 5 Satz 2 FamFG i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz1 AdWirkG an ein anderes Anerkennungsgericht in Deutschland zu verweisen …“.

Natürlich wollte ich meine Adoption nicht für die nächsten 20 Jahre verzögert und stümperhaft gemacht sehen. Daher bat ich das Berliner „Arbeitsverweigerungsgericht“, die Angelegenheit an ein Gericht in einem funktionierenden Bundesland zu verweisen, in meinem Fall Bayern.

📌 Bitte hier klicken:

Amtsgericht München, Familiengericht

Bayern hat sich dazu entschieden, alle Auslandsadoptionen an einer Stelle in Bayern zu bündeln. Folglich ist hier dann auch die Qualifikation vorhanden. Die Deutsche Botschaft Bangkok beglaubigte bzw. legalisierte zur Vorbereitung alle thailändischen Adoptionsdokumente. Zusätzlich wurden eine übersetzte Geburtsurkunde von Sohn Nr. 2 inklusive Angabe der leiblichen Eltern, sowie andere hierzu relevante Nachweise gefordert. Ferner musste ich eine persönliche Darstellung über den Ablauf der Auslandsadoption, also der Adoption in Thailand schreiben. Ansonsten wurde geraten, für die förmliche Zustellung des Beschlusses, einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland zu bestimmen. Dies konnte natürlich Sohn Nr. 1 bestens erfüllen.

In dem ganzen Prozess der Anerkennung ist auch vorgegeben, dass das Bundesamt für Justiz, speziell die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption nach § 5 Abs. 3 S. 4 AdWirkG eine Stellungnahme abgibt. Gleiches wurde auch von dem Landesjugendamt abgegeben. Laut mündlicher Aussage des zuständigen Richters hat irgendeine Instanz zusätzlich nochmals einen Sozialbericht über den Verein „familie international frankfurt e.V.“ beantragt. Hierbei wurde eine NGO in Thailand eingeschaltet und zu sechst wurde über Stunden ein nochmaliger Sozialbericht angefertigt. Dem Gericht lag bereits der übersetze Sozialbericht des Jugendamts in Chumphon vor. Selbst der Richter am Amtsgericht war über den erneuten Sozialbericht erstaunt. Letztendlich musste ich dafür fast € 900 zusätzlich bezahlen.

Das verflixte 16. Lebensjahr

Die Adoption von Sohn Nummer 2 begann als er 13 war. Mit 16 war das Anerkennungs- und Umwandlungsverfahren voll zu Gange. Nun gibt es aber ein Gesetz, wo das zu adoptierende Kind nach Vollendung des 16. Lebensjahr sein Einverständnis erklären muss. Dies wäre in Deutschland zwar möglich, aber mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden. Sohn Nummer 2, meine Frau und ich müssten dazu nach Deutschland fliegen und alles notariell beglaubigen lassen. Und wieder war die Deutsche Botschaft Bangkok Retter unseres Geldbeutels. Diese Behörde erwies sich wiedermal als professioneller Partner mit richtig selbst denkenden Beamten. Niemals durfte ich dies in 3 Jahrzehnten, in denen ich in Deutschland lebte, von lokalen Verwaltungen erfahren.

„Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 AdWirkG i.V.m. 1746 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB stimme ich dem oben genannten Antrag auf Anerkennung und Umwandlung zu“. Dies bestätigte Sohn Nr. 2 in der Deutschen Botschaft Bangkok und wieder stellte die Botschaft für ihn und für meine Frau einen hausinternen Dolmetscher zur Verfügung. Kein Notar war daher vonnöten. Die Kosten beliefen sich auf gerade mal € 97,50 (das Gebührenrecht hat sich mittlerweile geändert). Ein Schnäppchen, im Vergleich zu den geschätzten Kosten von mind. € 5.000 für Flüge, Unterkunft, Visumbeantragung, Versicherungen, Notarkosten, Dolmetscher, etc. wäre uns Option Botschaft verwehrt geblieben. Siehe auch: Flugbuchung Selbstversuch – Flug von und nach Thailand

Das Finale für die Auslandsadoption

Die Adoption in Thailand wurde im März 2017 vollzogen und in Deutschland wurde der Beschluss im Juli 2019 rechtswirksam. Zudem ist der Beschluss unanfechtbar, § 5 Abs. 4 Satz 1 AdWirkG i.V.m. § 197 Abs. 3 Satz 1 FamFG. Laienhaft ausgedrückt, ich könnte mich von meiner Ehefrau, der leiblichen Mutter von Sohn Nr. 2 scheiden lassen, aber ich kann mich niemals mehr von meinem adoptierten Sohn Nr. 2 scheiden lassen. Dies ist wahrscheinlich auch der Hauptunterschied zu einer Adoption in Thailand. Zum Thema Scheidung empfehle ich den Beitrag: Scheidung in Thailand und Deutschland: Ein Vergleich. Der krönende Abschluss war dann der deutsche Reisepass für Sohn Nr. 2, den die Deutsche Botschaft in Bangkok im August 2020 ausgestellt hat.

Die Gesamtkosten des deutschen Teils der Auslandsadoption beliefen sich auf ca. € 3.000 (zuzüglich ca. € 500 für Fahrten Chumphon Bangkok, nebst Übernachtung). Über die Jahre summierten sich sehr viele kleinere Kosten bei verschiedenen Ämter. Nicht wenig Übersetzungskosten, die Kosten für einen unnötigen 2. Sozialbericht und die überflüssigen Kosten an das Katastrophengericht in Berlin. Der Deutschen Botschaft in Bangkok möchte ich auch auf diesem Wege noch meinen ganz besonderen Dank aussprechen. Hut ab! Warum die Erfahrungen mit der Botschaft grundsätzlich gut sind, erörtere ich in einem zukünftigen Beitrag.

Kontaktblatt – Botschaftswebseiten:

Botschaften der DACH Länder in Bangkok

Thailändische Botschaften in den DACH Länder

Gut zu wissen

Wenn Sie visafrei bzw. mit einem Touristenvisum nach Thailand einreisen, können Sie dieses Visum grundsätzlich nicht in ein Non Immigrant Visum umtauschen. Sie müssen ein Non Immigrant Visum in Ihrem Heimatland, wo Sie gemeldet sind, beantragen. Es gibt allerdings eine Ausnahme, siehe nächsten Absatz.

Es ist zwar grundsätzlich nur möglich ein Non Immigrant Visa O – Retirement bei thailändischen Botschaften und Konsulaten im Ausland zu beantragen, jedoch gibt es die Möglichkeit dazu auch im Hauptquartier der thailändischen Immigrationsbehörde in Bangkok. Hierfür benötigen Sie das Formular TM 86 (Touristenvisum) bzw. TM 87 (visafreie Einreise) und müssen einige Anforderungen erfüllen, siehe hierzu auch ein PDF der Immigrationsbehörde. Wichtig hierbei, Sie müssen mindestens noch 15 Tage Aufenthaltsberechtigung in Thailand haben. Sehr wichtig hierbei: Die erstmalige Verlängerung dieses Visums um ein Jahr kann nur von dieser Immigrationsbehörde in Bangkok gemacht werden. Erst mit der nächsten Verlängerung um ein Jahr können Sie dies bei jeder Immigrationsbehörde – also auch in Ihrer Heimatprovinz – machen.

Aus dem gleichen oben genannten Grund ist es wichtig, dass Sie den Ausdruck für das Onlinevisum bzw. die E-Mail dazu beim Übertrag in einen neuen Pass oder auch für die Verlängerung Ihres Visums immer dabei haben! Sie benötigen also unter Umständen diese E-Mail viele Jahre lang!

Ein paar Gedanken

Ich find’ es richtig toll, dass es diese internationale Zusammenarbeit bei Adoptionen gibt. Noch schöner fände ich es, wenn insbesondere Auslandsadoptionen wieder in Mode kämen. Die internationalen Verfahren zur Vermeidung von Ausbeutung funktionieren gut. Die Kosten sind ein Klacks im Vergleich zu einer Leihmutter oder künstlichen Befruchtung. Worauf warten Sie?

zeitgeist, leben in thailand

Sozial- und wirtschaftspolitische Themen, die oft Thailand mit Deutschland und Europa vergleichen, finden Sie unter der Rubrik Zeitgeistkritik im Menü. Sind es doch gerade die Bereiche, die mir ein paradiesisches Leben hier in Chumphon, Thailand bereiten.


Interessiert am Auswandern? Siehe dann nachfolgende Beiträge …

Gefällt Ihnen was Sie sehen oder lesen? Spielen Sie auch mit dem Gedanken nach Thailand auszuwandern, zu überwintern oder einen Langzeiturlaub zu machen? Brauchen Sie noch Entscheidungshilfe? Tragen Sie sich in die E-Mailliste ein und zusätzlich empfehle ich Ihnen diese Beiträge:

Kokosnusspalme und Meer

Leben in Thailand – Der Blog ▪▪▪
▪▪▪ der Auswandern und Überwintern einfach macht.

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Tragen Sie sich in die E-Mailliste ein! Nachfolgend, die neuesten Beiträge:

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Share via
Copy link
Powered by Social Snap